Geldbörse in Spielothek unterschlagen

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Gast

Geldbörse in Spielothek unterschlagen

Beitrag von Gast »

Jetzt werden nicht nur Spielhallen überfallen, es werden sogar noch nicht ganz volljährige Jugendliche in der Spielhalle bestohlen.

Geldbörse in Spielothek unterschlagen

Pfaffenhofen - Der Besuch einer Spielothek endete am Freitagabend für einen 17jährigen Pfaffenhofer mit dem Diebstahl seiner Geldbörse. Der genaue Tathergang muss durch Auswertung der Videoaufzeichnung erst noch ermittelt werden. Laut Aussage eines Freundes des Geschädigten konnte dieser jedoch beobachten, wie eine unbekannte Person neben dem Geschädigten etwas vom Boden aufhob. Ob es sich hierbei um die unterschlagene Geldbörse handelt, ist noch unklar. Hinweise zu diesem Sachverhalt werden von der PI Pfaffenhofen erbeten. (pp)

Quelle: bayernmatrix.de
Zuletzt geändert von Gast am 17.05.2018, 23:42, insgesamt 9-mal geändert.

lullic
Beiträge: 34

Re: Geldbörse in Spielothek unterschlagen

Beitrag von lullic »

17 jähriger in der spielothek...???
Zuletzt geändert von lullic am 17.05.2018, 23:42, insgesamt 9-mal geändert.

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stefan8273
Beiträge: 548

Re: Geldbörse in Spielothek unterschlagen

Beitrag von stefan8273 »

Ja gibt mitlerweile viele Spielhalen wo Kinder Billiard , Flippern und so können ab 16 Jahren . Die müssen ja zusehen das Sie die JUGEND von heute vorm PC wegbekommen .
Zuletzt geändert von stefan8273 am 17.05.2018, 23:42, insgesamt 9-mal geändert.
Lehrer haben morgens Recht und am Nachmittag frei

astraangie
Beiträge: 64

Re: Geldbörse in Spielothek unterschlagen

Beitrag von astraangie »

Es gibt ja auch den Führerschein mit 17. Ist halt zocken auf Probe.... lach
Zuletzt geändert von astraangie am 17.05.2018, 23:42, insgesamt 9-mal geändert.

Gast

Re: Geldbörse in Spielothek unterschlagen

Beitrag von Gast »

Ich meine irgendwann mal ein Artikel gelesen zuhaben, das auch 16 jährige in eine Spielhalle dürfen, wenn sie verheiratet sind. Evtl. war der bestohlene Besucher das ja.
Zuletzt geändert von Gast am 17.05.2018, 23:42, insgesamt 9-mal geändert.

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katzel
Beiträge: 11164

Re: Geldbörse in Spielothek unterschlagen

Beitrag von katzel »

Heiraten mit 16 ist ja in Ausnahmefällen möglich, aber warum sollte man dann in eine Spielhalle dürfen?
Zuletzt geändert von katzel am 17.05.2018, 23:42, insgesamt 9-mal geändert.
Der Gewinner sucht für jedes Problem eine Lösung, der Verlierer sucht für jedes Problem eine Ausrede.

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pitbread
Beiträge: 7393

Re: Geldbörse in Spielothek unterschlagen

Beitrag von pitbread »

so_isses hat geschrieben:Ich meine irgendwann mal ein Artikel gelesen zuhaben, das auch 16 jährige in eine Spielhalle dürfen, wenn sie verheiratet sind. Evtl. war der bestohlene Besucher das ja.
Wo war das denn? In der Türkei? So'n Quark gibt's bei uns doch nicht. Außerdem darfst du bei uns mit 16 überhaupt erst mit standesamtlich beglaubigter Zustimmung der Eltern heiraten!

Schade, mir fehlt der Smilie, der den Vogel zeigt (nichts für ungut, Torsten). :)
Zuletzt geändert von pitbread am 17.05.2018, 23:42, insgesamt 9-mal geändert.
Merkur: Universum Bingo Gold Komet Brillant Excellent (blau) Zauberblume Super Komet (schwarz/lila) Disc (weiß/blau) Disc Olympia (blau) Super Kreuz As (1992)
Nova: Nova Triumph Doppelt-Jackpot Doppelpot Kniffi
Andere: Venus Multi Playmont Multi-Roulette (1981) Crown Jubilee Rototron Doppel-Krone NSM World Cup Rotamint Exquisit Super Rotamint Doppel-Jackpot Mint Super Hellomat Merlin

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katzel
Beiträge: 11164

Re: Geldbörse in Spielothek unterschlagen

Beitrag von katzel »

Na machbar ist da schon was wenn der Partner 18 ist und ein Familiengericht zustimmt. Die Eltern können zur Not übergangen werden.
Mich würde interessieren aus welchen Grund man dann in Spielhallen gehen darf. Nicht das wir hier einen Heiratsboom auslösen.
Zuletzt geändert von katzel am 17.05.2018, 23:42, insgesamt 9-mal geändert.
Der Gewinner sucht für jedes Problem eine Lösung, der Verlierer sucht für jedes Problem eine Ausrede.

Gast

Re: Geldbörse in Spielothek unterschlagen

Beitrag von Gast »

pitbread hat geschrieben:
so_isses hat geschrieben:Ich meine irgendwann mal ein Artikel gelesen zuhaben, das auch 16 jährige in eine Spielhalle dürfen, wenn sie verheiratet sind. Evtl. war der bestohlene Besucher das ja.
Wo war das denn? In der Türkei? So'n Quark gibt's bei uns doch nicht. Außerdem darfst du bei uns mit 16 überhaupt erst mit standesamtlich beglaubigter Zustimmung der Eltern heiraten!

Schade, mir fehlt der Smilie, der den Vogel zeigt (nichts für ungut, Torsten). :)

Kein Thema, Dietmar

ich glaube ich habe den Artikel bei den Kollegen von forum-gewerberecht gefunden.

Ins Leben gerufen hat ihn damals unser Vereinsmitglied Tapier

http://www.forum-gewerberecht.de/thread ... eirat.html" onclick="window.open(this.href);return false;
Zuletzt geändert von Gast am 17.05.2018, 23:42, insgesamt 9-mal geändert.

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disa
Beiträge: 5365

Re: Geldbörse in Spielothek unterschlagen

Beitrag von disa »

katzel hat geschrieben:Nicht das wir hier einen Heiratsboom auslösen.
:lol: :lol: :lol:
Zuletzt geändert von disa am 17.05.2018, 23:42, insgesamt 9-mal geändert.
Geldspieler: zuviele...
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katzel
Beiträge: 11164

Re: Geldbörse in Spielothek unterschlagen

Beitrag von katzel »

Das ist schon 2008 scheinbar geändert worden.

§ 6 Spielhallen, Glücksspiele

(1) Die Anwesenheit in öffentlichen Spielhallen oder ähnlichen vorwiegend dem Spielbetrieb dienenden Räumen darf Kindern und Jugendlichen nicht gestattet werden.
(2) Die Teilnahme an Spielen mit Gewinnmöglichkeit in der Öffentlichkeit darf Kindern und Jugendlichen nur auf Volksfesten, Schützenfesten, Jahrmärkten, Spezialmärkten oder ähnlichen Veranstaltungen und nur unter der Voraussetzung gestattet werden, dass der Gewinn in Waren von geringem Wert besteht.
Zuletzt geändert von katzel am 17.05.2018, 23:42, insgesamt 9-mal geändert.
Der Gewinner sucht für jedes Problem eine Lösung, der Verlierer sucht für jedes Problem eine Ausrede.

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pitbread
Beiträge: 7393

Re: Geldbörse in Spielothek unterschlagen

Beitrag von pitbread »

katzel hat geschrieben:Das ist schon 2008 scheinbar geändert worden.

§ 6 Spielhallen, Glücksspiele

(1) Die Anwesenheit in öffentlichen Spielhallen oder ähnlichen vorwiegend dem Spielbetrieb dienenden Räumen darf Kindern und Jugendlichen nicht gestattet werden.
(2) Die Teilnahme an Spielen mit Gewinnmöglichkeit in der Öffentlichkeit darf Kindern und Jugendlichen nur auf Volksfesten, Schützenfesten, Jahrmärkten, Spezialmärkten oder ähnlichen Veranstaltungen und nur unter der Voraussetzung gestattet werden, dass der Gewinn in Waren von geringem Wert besteht.
Na, da bin ich aber froh. Das alte Gesetz, sollte es denn wirklich so wirksam gewesen sein, kommt wir vor wie aus dem Mittelalter.
Merkur: Universum Bingo Gold Komet Brillant Excellent (blau) Zauberblume Super Komet (schwarz/lila) Disc (weiß/blau) Disc Olympia (blau) Super Kreuz As (1992)
Nova: Nova Triumph Doppelt-Jackpot Doppelpot Kniffi
Andere: Venus Multi Playmont Multi-Roulette (1981) Crown Jubilee Rototron Doppel-Krone NSM World Cup Rotamint Exquisit Super Rotamint Doppel-Jackpot Mint Super Hellomat Merlin

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