Fledermaus (ADP 2012) PTB-2735

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gmg
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Fledermaus (ADP 2012) PTB-2735

Beitrag von gmg »

Wie man auf der Web-Side der PTB sehen kann, hat eine absolut neue Gerätegeneration aus dem Hause ADP die Bauartzulassung erhalten.

Es handelt sich um das Gerät, welches Insider als "die Fledermaus" bezeichnen.

Es ist ein Geldspielgerät mit 2 Spielstellen in einem Gehäuse.
Einzelheiten kann man der Bauartzulassung der PTB, Zulassungsschein der Bauart 2735, entnehmen.
Bernie könntest Du vllt. die übersandte Aufnahme einstellen.... :oops:

Grüße
Zuletzt geändert von gmg am 16.05.2018, 21:27, insgesamt 1-mal geändert.

gmg
Beiträge: 887

Re: "Die Fledermaus" hat die Zulassung - BA 2735 ADP 2012

Beitrag von gmg »

Ob ADP wohl eine Kettensäge zur Grundausstattung des Gerätes beigibt??? ::318::

Zitat aus dem Berliner Spielhallengesetz:
Bei Mehrplatzspielgeräten ist jeder Spielplatz als ein Gerät zu behandeln. Die Geräte sind einzeln in einem Abstand von mindestens einem Meter aufzustellen...

Also jede Spielstelle gilt als 1 Gerät.
Die Geräte sind einzeln im Abstand von mindestens einem Meter aufzustellen....

Nun gibt es aber ein GSG mit 2 Spielstellen in einem Gehäuse....
Was nun ???
Vorschläge?

Grüße
Zuletzt geändert von gmg am 16.05.2018, 21:27, insgesamt 1-mal geändert.

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Realkojack
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Re: "Die Fledermaus" hat die Zulassung - BA 2735 ADP 2012

Beitrag von Realkojack »

Warum ist "Jokers Cap" nicht abschaltbar?

Und wo soll solch ein Gerät aufgestellt werden? Autobahnraststätten?
Zuletzt geändert von Realkojack am 16.05.2018, 21:27, insgesamt 1-mal geändert.
Realkojack

gmg
Beiträge: 887

Re: "Die Fledermaus" hat die Zulassung - BA 2735 ADP 2012

Beitrag von gmg »

Bundesländer Berlin und Hamburg.
Da gibt es spezielle (Landes-)Spielhallengesetze...
Mit speziellen Vorschriften.
Für diese Besonderheiten ( oder sollte ich sagen: gegen??) ist dieses Gerät konzipiert worden.

Und ein Spiel ist immer "nicht abschaltbar".

Grüße
Zuletzt geändert von gmg am 16.05.2018, 21:27, insgesamt 1-mal geändert.

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kobayashi
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Re: "Die Fledermaus" hat die Zulassung - BA 2735 ADP 2012

Beitrag von kobayashi »

Hiermal ein Bild aus den PTB Unterlagen :
fledermaus.jpg
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Zuletzt geändert von kobayashi am 16.05.2018, 21:27, insgesamt 1-mal geändert.
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Gast

Re: "Die Fledermaus" hat die Zulassung - BA 2735 ADP 2012

Beitrag von Gast »

gmg hat geschrieben: Bernie könntest Du vllt. die übersandte Aufnahme einstellen.... :oops:
Grüße
Bin zur Zeit nicht Zuhause, aber der Alex hat ja schon ausgeholfen. :hoch

@GMG
Das mit dem Foto üben wir noch. ;-)
Zuletzt geändert von Gast am 16.05.2018, 21:27, insgesamt 1-mal geändert.

Gast

Re: "Die Fledermaus" hat die Zulassung - BA 2735 ADP 2012

Beitrag von Gast »

Realkojack hat geschrieben:Warum ist "Jokers Cap" nicht abschaltbar?
Früher war das Blazing Star.
Das ist bei jedem Spiele-Paket so.
Zuletzt geändert von Gast am 16.05.2018, 21:27, insgesamt 1-mal geändert.

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Esteka
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Re: "Die Fledermaus" hat die Zulassung - BA 2735 ADP 2012

Beitrag von Esteka »

Wenn ich mir die Technik im Mittelteil ansehe, steckt da reichlich Entwicklungsaufwand drin. Was ist denn der Zweck des Gerätes? Platz sparen? Steuern sparen wegen Landesgesetzen? Geht es um die Spieleinsatzsteuer in Hamburg? Urteil zur Rechtmäßigkeit:
Das Finanzgericht erkenne in der Umwandlung von Geldbeträgen in Punkte „die Schaffung einer Dispositionsreserve, die zugleich den Beginn des Spiels darstellt. Damit wird der gewerberechtliche mit dem steuerrechtlichen Spielbeginn gleichgesetzt. Soweit dies zur Folge habe, dass Beträge steuerlich in die Bemessungsgrundlage des Spieleinsatzes einfließen, die von dem Geldspeicher in den Punktespeicher hin- und hergebucht worden sind, ohne dass die Walzen des Spielgeräts mit diesem Einsatz in Gang gesetzt worden wären, ist dies aus Sicht des erkennenden Senat unbedenklich. Der Spieler habe es in der Hand, nur den Betrag in Punkte umzuwandeln, den er tatsächlich auch verspielen wolle. Aufgrund der erst durch die Umwandlung in Punkte geschaffenen Dispositionsfreiheit sei bereits dieser Vorgang als Teil des Spiels anzusehen, weil er den Einsatz und das eingehbare Risiko beeinflusse. Darüber hinaus sei der Spieleinsatz als steuerliche Bemessungsgrundlage auch hinreichend bestimmt. Nach Ansicht des FG Hamburg sei es rechtlich nicht zu beanstanden, dass bei den Spielgeräten neuer Bauart ein Betrag mit der Umbuchung in den Punktespeicher als Einsatz erfasst wird.
Daher kommt der kleine Zähler in manchen Spielpaketen. Eingeworfenes Geld muss mindestens einem "verspielt" werden, damit nicht reine Wechselvorgänge zu Lasten des Aufstellers besteuert werden.

Aber was hat das mit obigen Gerät zu tun? Beide Spielstellen haben Punkte und Geldspeicher.
Zuletzt geändert von Esteka am 16.05.2018, 21:27, insgesamt 1-mal geändert.
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white shark
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Re: "Die Fledermaus" hat die Zulassung - BA 2735 ADP 2012

Beitrag von white shark »

Grausam, häßlicher gehts nicht mehr! ::178::
Die eine Hälfte könnte bei vollem Haus die einzige freie Spielstelle sein.
Niemals würde ich diese besetzen wollen.
Wenn beide Spieler gleichzeitig auf Auszahlung drücken, gibts ein Gerangel in/vor der Auszahlschale!
In diesem Fall ist Fortschritt ein Rückschritt! ::178::
Zuletzt geändert von white shark am 16.05.2018, 21:27, insgesamt 1-mal geändert.
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wow
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Re: "Die Fledermaus" hat die Zulassung - BA 2735 ADP 2012

Beitrag von wow »

white shark hat geschrieben:Grausam, häßlicher gehts nicht mehr! ::178::
Die eine Hälfte könnte bei vollem Haus die einzige freie Spielstelle sein.
Niemals würde ich diese besetzen wollen.
Wenn beide Spieler gleichzeitig auf Auszahlung drücken, gibts ein Gerangel in/vor der Auszahlschale!
In diesem Fall ist Fortschritt ein Rückschritt! ::178::
Stimmt,zwei Geräte mit einer Auszahlschale,des Geldwechslers,das gabs schon einmal.
Zuletzt geändert von wow am 16.05.2018, 21:27, insgesamt 1-mal geändert.

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wow
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Re: "Die Fledermaus" hat die Zulassung - BA 2735 ADP 2012

Beitrag von wow »

Realkojack hat geschrieben:Warum ist "Jokers Cap" nicht abschaltbar?

Und wo soll solch ein Gerät aufgestellt werden? Autobahnraststätten?
Ein paar neue Aufstellplätze wären nicht schlecht,was bekommt man denn bei der Gauselmann-AG für einen Verbesserungsvorschlag :idea: :?:
Zuletzt geändert von wow am 16.05.2018, 21:27, insgesamt 1-mal geändert.

Gast

Re: "Die Fledermaus" hat die Zulassung - BA 2735 ADP 2012

Beitrag von Gast »

Alter Wein in neuen Schläuchen.
Zuletzt geändert von Gast am 16.05.2018, 21:27, insgesamt 1-mal geändert.

jsww
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Re: "Die Fledermaus" hat die Zulassung - BA 2735 ADP 2012

Beitrag von jsww »

gmg hat geschrieben:Ob ADP wohl eine Kettensäge zur Grundausstattung des Gerätes beigibt??? ::318::

Zitat aus dem Berliner Spielhallengesetz:
Bei Mehrplatzspielgeräten ist jeder Spielplatz als ein Gerät zu behandeln. Die Geräte sind einzeln in einem Abstand von mindestens einem Meter aufzustellen...

Also jede Spielstelle gilt als 1 Gerät.
Die Geräte sind einzeln im Abstand von mindestens einem Meter aufzustellen....

Nun gibt es aber ein GSG mit 2 Spielstellen in einem Gehäuse....
Was nun ???
Vorschläge?

Grüße
Vielleicht haben das andere Bundesländer nicht so exakt ausformuliert ::105::

Dann wäre so eine Konstruktion ja ein ideales Instrument um die Beschränkung auf 12 Geräte pro Spielhalle zu umgehen.

Außerdem glaube ich das viele Ordnungsämter das gar nicht so tief in den Vorschriften drin sind das sie den Unterschied zwischen Gerät und Spielstelle unterscheiden können :mrgreen:

Dann stellt sich natürlich die Frage welche Konsequenzen es hat wenn man zu viele Spielstellen hat. ::105::
Wie hoch ist die Strafe bei einem Verstoß. Wie viele Tage braucht man bis man die Strafe eingenommen hat. ;-)
Bei der aktuellen Verkürzung der Öffnungszeiten haben viel Betrieber ja auch gewartet bis das Ornungsamt gemeckert hat.
Zuletzt geändert von jsww am 16.05.2018, 21:27, insgesamt 1-mal geändert.

gmg
Beiträge: 887

Re: "Die Fledermaus" hat die Zulassung - BA 2735 ADP 2012

Beitrag von gmg »

Bernie hat geschrieben:
gmg hat geschrieben: Bernie könntest Du vllt. die übersandte Aufnahme einstellen.... :oops:
Grüße
Bin zur Zeit nicht Zuhause, aber der Alex hat ja schon ausgeholfen. :hoch

@GMG
Das mit dem Foto üben wir noch. ;-)
Dank an Euch BEIDE!! ::318::

Ja, das mit dem Bild sollten wir üben....

Momentan beinhalten nach meiner Kenntnis nur die Landes-Spielhallengesetze für Berlin und Hamburg entsprechende Abstandspassagen (von Gerät zu Gerät).

Natürlich könnte man mit diesem Gerät die Höchststückzahl pro Konzession umgehen.
Kann man aber auch mit einer Monopoly-Einheit.
Das Gesetz bzw. auch die Rechtsprechung kennt für Überstücke das Instrument der Abschöpfung.
D.h., alles was in dem Tatzeitraum vereinnahmt (=Einwurf) - nicht verdient - worden ist, wird abgeschöpft.
Wird nur momentan noch zu wenig gemacht.
Da ist noch ein bisschen Aufklärungsarbeit nötig. :)
Bei konsequenter Anwendung macht das der Betreiber 1 x.
Und dann nie wieder.
Nimm mal 20.000 € Einwurf für 2 - 3 Monate an einem GSG Überstück....

Grüße
Zuletzt geändert von gmg am 16.05.2018, 21:27, insgesamt 1-mal geändert.

jsww
Beiträge: 535

Re: "Die Fledermaus" hat die Zulassung - BA 2735 ADP 2012

Beitrag von jsww »

Ich denke schon das die Fledermaus konzipiert wurde um vermeindliche Lücken in den Gesetzen auszunutzen.
Schlißelich ist das Gerät ja deutlich breiter als 2 herkömmliche Geräte die nebeneinander stehen.
Auch die von Dir erwähnte Abstandsvorschrift wäre ja ein Problem, wenn man nicht vorhätte das ganze als 1 Gerät laufen zu lassen.

Es wird halt nach Wegen gesucht auch nach Umsetzung der neuen Landesgesetze profitable Hallen zu betreiben.

Auch die Zwangsjackpotteilnahme beim neuen BW Secret Islands Jackpotsystem geht in diese Richtung
Zuletzt geändert von jsww am 16.05.2018, 21:27, insgesamt 1-mal geändert.

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