Patente für Spielelemente

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Esteka
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Patente für Spielelemente

Beitrag von Esteka »

Vor allem in den 80er und 90er Jahren gab es Streitigkeiten von Herstellern um Geldspielgeräte, siehe zB Sonnen Krone und Doppelsonne. Erst kürzlich ging es um Doublebook hoch her.

Für Außenstehende ist nur schwer erkennbar, ob es dabei um grafische Elemente, um Namensrechte oder Spielelemente geht. Sind Spielelemente überhaupt schützbar? Ist es schützbar, wenn ich mir ausdenke, daß ein Joker andere Symbole ersetzt und dabei den Gewinn halbiert?

In einem anderen Forum hat gmg einen Link zu einem Patent gepostet, den ich gerne hier widergebe. Anscheinend geht es um das Patent auf Freispiele. Es ist aber so furchtbar verklausuliert und langatmig, daß ich beim Lesen alsbald einen Knoten im Kopf hatte.

Viel Spaß beim Lesen!
Zuletzt geändert von Esteka am 16.05.2018, 21:54, insgesamt 1-mal geändert.
Spieler sind Menschen, die dem Glück eine Chance geben. (Werner Mitsch)

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Esteka
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Re: Patente für Spielelemente

Beitrag von Esteka »

Hier übrigens ein Auszug eines Gauselmann Patents für "Steps" in Sonderspiele, wie wir sie zB beim Top180 gesehen haben. Dieser Text ist sogar halbwegs verständlich:

Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Erstellung einer gewinnbringenden Symbolkombination an einem geldwertmäßig betätigten Unterhaltungsautomaten gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.

Aus der DE 42 26 091.B4 ist ein münzbetätigtes Geld- oder Unterhaltungsspielgerät bekannt, das eine aus drei mit Gewinnsymbolen versehenen Umlaufkörpern bestehende Symbolspieleinrichtung umfaßt. Ein den stillgesetzten Umlaufkörpern der Symbolspieleinrichtung zugeordneter Gewinnwert kann nachfolgend in einer Risikospieleinrichtung bestehend aus einer Aneinanderreihung von durchscheinend beleuchtbaren mit Gewinnwerten versehenen Anzeigefeldern als Spieleinsatz verwandt werden. Wird von den stillgesetzten Umlaufkörpern eine nicht gewinnbringende Symbolkombination angezeigt, so wird von der Steuereinheit des Unterhaltungsspielgerätes ermittelt, ob eine gewinnbringende Symbolkombination erzielbar ist, wenn ein Umlaufkörper um ein oder mehrere Symbole verdreht wird oder mehrere Umlaufkörper um ein oder mehrere Symbole verdreht werden. Von der Steuereinheit wird mit einem Zufallsgenerator ermittelt, ob eine Gewinnwertverbesserung erlaubt wird. Von Nachteil ist jedoch dabei, daß der Zeitpunkt einer Gewinnwertverbesserung ausschließlich von dem Unterhaltungsspielgerät vorgegeben wird, welches dies dem Benutzer durch ein entsprechendes Beleuchten eines Anzeigefelds auf der Frontseite signalisiert.

Hier setzt die Aufgabe der Erfindung ein, die darin besteht, einen gattungsbildenden Unterhaltungsautomaten derart fortzugestalten, daß dem Benutzer des Unterhaltungsautomaten die Möglichkeit gewährt wird, zu einem von ihm gewünschten Zeitpunkt eine Veränderung der angezeigten Symbolkombination durchzuführen.

Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst.

Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen sind den Unteransprüchen zu entnehmen.

Die erfindungsgemäße Lösung zeichnet sich dadurch aus, daß von dem Benutzer des Unterhaltungsautomaten, der unter Einsatz des bereits erzielten Gewinnwertes diesen unter Verlustgefahr erhöht, Sonderspielgewinne mit Step-Gewinnen erzielen kann. Mittels der Step-Gewinne kann der Spieler zu jedem von ihm gewünschten Zeitpunkt einen oder mehrere Umlaufkörper um einen oder mehrere Rastpositionen verdrehen, so daß aus einer Nicht-Gewinnkombination eine gewinnbringende Gewinnkombination wird oder aus einer Gewinnkombination mit niedrigem Gewinnwert eine Gewinnkombination mit höherem Gewinnwert wird.

Nachfolgend wird die erfindungsgemäße Lösung in einem Ausführungsbeispiel näher beschrieben.

Ein mit 1 bezeichneter geldwertmäßig betätigter Unterhaltungsautomat umfaßt eine Frontseite 2 mit Sichtfenster 3, 5 und 6, hinter dem eine Symbolspieleinrichtung 4 sowie Anzeigemittel für Zwei-Richtungszähler angeordnet sind. Die Symbolspieleinrichtung 4 besteht aus drei nebeneinander angeordneten walzenförmigen mit Gewinnsymbolen versehenen Umlaufkörpern 7, die jeweils mit einer nicht näher dargestellten als Schrittschaltmotor ausgebildeten Antriebseinheit versehen sind. Die Antriebseinheit ist mit einer Steuereinheit verbunden. Unterhalb der Symbolspieleinrichtung 4 sind Bedienelemente 8 angeordnet, die mit der Steuereinheit verbunden sind. Neben der Symbolspieleinrichtung 4 sind vertikal verlaufende Tableaus 9 mit Anzeigefeldern 10 mit Gewinnwerten angeordnet. Die Tableaus 9 umfassen je einen Geldgewinnwert- und Sonderspielgewinnwert-Bereich 11, 12, in denen die Gewinnwerte jeweils eine annähernd monotone Folge bilden. Dem Anzeigefeld mit dem Gewinnwert 2 bzw. 3 Sonderspiele im Sonderspielgewinnwert-Bereich 12 ist jeweils noch ein Step-Anzeigefeld 13 zugeordnet. Bei Gewährung und Annahme von 2 oder 3 Sonderspielen wird gleichzeitig auch ein Step gewonnen, der auf einem Step-Zähler der Steuereinheit ein Spiel registriert.

Von der Steuereinheit wird nach Zuführung eines Zahlungsmittels geprüft, ob ein Spieleinsatz vorliegt. Nach Vorliegen eines Spieleinsatzes werden von der Steuereinheit die Umlaufkörper in Rotation versetzt und die Rastposition bestimmt, in der die Umlaufkörper nachfolgend stillgesetzt werden. Der der von den stillgesetzten Umlaufkörpern angezeigten Symbolkombination zugeordnete Gewinnwert kann nachfolgend unter Verlustgefahr gegen einen höheren Gewinnwert eingesetzt werden. Dem höhenwertigen Gewinnwert 2 bzw. 3 Sonderspiele ist eine vorgegebene Anzahl von Steps zugeordnet. Beim Erreichen und Annehmen des entsprechenden Gewinnwertes, z.B. 2 oder 3 Sonderspiele im Tableau 9, wird dieser auf dem gewinnwertindividuellen Guthabenspeicher registriert sowie die erreichte Anzahl von Steps auf einem Step-Zähler. Der Zählerstand des Step-Zählers wird bevorzugt durch Bestromung von Leuchtdioden, die zu einer Kette zusammengefaßt sind, angezeigt.

Im nachfolgenden Spiel besteht bei einer nichtgewinnbringenden Symbolkombination die Möglichkeit von den stillgesetzten Umlaufkörpern 7 den mittleren Umlaufkörper um ein oder maximal um so viele Symbole weiterzudrehen, wie Leuchtdioden des Step-Zählers aktiviert sind. Dies kann zur Folge haben, daß aus der in diesem Spiel ursprünglich eingelaufenen Nicht-Gewinnsymbolkombination durch schrittweise Weiterschaltung, z.B. des mittleren Umlaufkörpers um maximal sechs Schritte, eine Gewinnkombination erreicht wird. Für jedes Weiterdrehen eines Umlaufkörpers um ein Symbol wird eine Leuchtdiode deaktiviert. Wird ein Gewinn vor dem Verbrauch aller möglichen Step-Schritte erzielt, wird der Step-Vorgang beendet. Verbleibende Steps können in einem nachfolgenden Spiel verwendet werden.

In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung sind die Umlaufkörper 7 vom Spieler symbolweise vorwärts oder rückwärts verdrehbar, so lange, bis die zur Verfügung stehenden Steps verbraucht sind oder zuvor eine gewinnbringende Symbolkombination erreicht ist.

Durch den Einsatz der Steps wird dem Spieler die Möglichkeit eines aktiven Mitspielens gegeben. Der Spieler hat nunmehr die Möglichkeit den Zeitpunkt zu bestimmen, wann er die Step-Schritte zur Gewinnwertverbesserung einsetzen will und welchen Umlaufkörper er um wieviel Symbolpositionen in die eine oder andere Richtung verdrehen möchte.

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Zuletzt geändert von Esteka am 16.05.2018, 21:54, insgesamt 1-mal geändert.
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Gelöscht161
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Re: Patente für Spielelemente

Beitrag von Gelöscht161 »

Esteka hat geschrieben:

In einem anderen Forum hat gmg einen Link zu einem Patent gepostet, den ich gerne hier widergebe. Anscheinend geht es um das Patent auf Freispiele. Es ist aber so furchtbar verklausuliert und langatmig, daß ich beim Lesen alsbald einen Knoten im Kopf hatte.

Viel Spaß beim Lesen!


Dazu fiel mir auf Anhieb ein Vers aus einer LP (Langspielplatte, für die die sowas noch kennen) aus den 1970er Jahren von Otto Waalkes ein:

"Er würgte eine Klapperschlang bis ihre Klapper schlapper klang".

Ich möchte nicht wissen, was die Mitarbeiter vom Patentamt sich täglich für tolle Beschreibungen zur Erlangung eines Patents durchlesen müssen.

LG aus Aachen
Manfred

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