Genau diesen Vorgang meinte ich...disa hat geschrieben: Nein, das können sie vorerst nicht:Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde vom OVG nicht zugelassen. Die Stadt Leipzig kann aber binnen eines Monats nach Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe gegen diese Nichtzulassung Beschwerde einlegen.
Grüße