Gericht kippt Vergnügungssteuersatzung

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katzel
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Gericht kippt Vergnügungssteuersatzung

Beitrag von katzel »

Zuletzt geändert von katzel am 16.05.2018, 22:04, insgesamt 1-mal geändert.
Der Gewinner sucht für jedes Problem eine Lösung, der Verlierer sucht für jedes Problem eine Ausrede.

Gelöscht161
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Re: Gericht kippt Vergnügungssteuersatzung

Beitrag von Gelöscht161 »

Mal abwarten und den Tag nicht vor dem Abend loben. Hier dürfte die unterlegene Partei ja mit Sicherhehit Rechtsmittel einlegen.
Zuletzt geändert von Gelöscht161 am 16.05.2018, 22:04, insgesamt 1-mal geändert.

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BigRisc
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Re: Gericht kippt Vergnügungssteuersatzung

Beitrag von BigRisc »

Hi.
Das war schon lange überfällig.
Ich kann doch ein Gerät das minuskasse macht nicht besteuern.
Für solche Rechnungen würde man in der Schule eine glatte 6 bekommen.

Mfg
Martin
Zuletzt geändert von BigRisc am 16.05.2018, 22:04, insgesamt 1-mal geändert.
Wh Münzprüfer Programmierung, auch die
"Roten"

muenzspielfreund
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Re: Gericht kippt Vergnügungssteuersatzung

Beitrag von muenzspielfreund »

Man kann nur hoffen, dass es in anderen betroffenen Kommunen und Gemeinden mit Einsatzbesteuerung weitere in diese Richtung gehende Entscheidungen geben wird.
Zuletzt geändert von muenzspielfreund am 16.05.2018, 22:04, insgesamt 1-mal geändert.
zumindest zugedröhnt glaub‘ ich mir des…

gmg
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Re: Gericht kippt Vergnügungssteuersatzung

Beitrag von gmg »

Ich sehe die "Einsatzbesteuerung" als die gerechteste Art der Vergnügungssteuer an.

Grüße
Zuletzt geändert von gmg am 16.05.2018, 22:04, insgesamt 1-mal geändert.

seku-games
Beiträge: 2391

Re: Gericht kippt Vergnügungssteuersatzung

Beitrag von seku-games »

gmg hat geschrieben:Ich sehe die "Einsatzbesteuerung" als die gerechteste Art der Vergnügungssteuer an.

Grüße
Wie kann man nur so einen Blödsinn schreiben.

Gerecht ist, wenn man abhängig von den Einnahmen Steuer bezahlt!

Es kann nicht sein, dass Steuern zu zahlen sind, ohne Berücksichtichtigung der Einnahmen. Leider sehen die Kommunen den Automatenaufsteller als "Milchkuh" an. Selbst Gesetze werden mißachtet - Steuern zu besteuern ist unzulässig. Das interessiert jedoch die meisten Kommunen nicht! Leider sind auch rechtswidrige Satzungen erst mal gültig. Recht haben und Recht bekommen sind leider "zwei Paar Stiefel".

Die Automatenaufsteller sind die Prügelknaben der Nation.
Zuletzt geändert von seku-games am 16.05.2018, 22:04, insgesamt 1-mal geändert.
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muenzspielfreund
Beiträge: 34667

Re: Gericht kippt Vergnügungssteuersatzung

Beitrag von muenzspielfreund »

gmg hat geschrieben:Ich sehe die "Einsatzbesteuerung" als die gerechteste Art der Vergnügungssteuer an.

Grüße
Wäre in Ordnung, wenn dann nicht - zusätzlich - noch 19% MwSt. vom SALDO(2) zu entrichten wären...
Zuletzt geändert von muenzspielfreund am 16.05.2018, 22:04, insgesamt 1-mal geändert.
zumindest zugedröhnt glaub‘ ich mir des…

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Realkojack
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Re: Gericht kippt Vergnügungssteuersatzung

Beitrag von Realkojack »

seku-games hat geschrieben: Selbst Gesetze werden mißachtet - Steuern zu besteuern ist unzulässig.
Ist doch auch beim Benzin so: Mineralölsteuer + Mehrwertsteuer
Zuletzt geändert von Realkojack am 16.05.2018, 22:04, insgesamt 1-mal geändert.
Realkojack

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disa
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Re: Gericht kippt Vergnügungssteuersatzung

Beitrag von disa »

Ja, gmg, wenn es den treffen würde der das Vergnügen hat. Hier trifft es aber den Aufsteller. Und soweit ich weiß darf in Deutschland niemand durch eine Steuer geschadet werden. Dies ist aber bei der Einsatzbesteuerung durchaus möglich.
Zuletzt geändert von disa am 16.05.2018, 22:04, insgesamt 1-mal geändert.
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gmg
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Re: Gericht kippt Vergnügungssteuersatzung

Beitrag von gmg »

Es war mir ja klar, welche Reaktionen ich hervorrufen werde....

Aber noch einmal:
Die Vergnügungssteuer soll das Spielvergnügen am Geldspielgerät besteuern.
Das Spielvergnügen hat der Spieler bei jedem einzelnen Spiel. Bei dem Einsatz in der Höhe, welchen er pro Spiel aufwendet.

Der Aufsteller ist lediglich der Erfüllungsgehilfe - mit dem Auftrag der Weiterleitung der Steuer - für die vom Spieler an die Stadt für das Spielvergnügen an dem GSG des Geräteaufstellers gezahlte Vergnügungssteuer.

Ist so wie bei der Umsatzsteuer. Auch diese nimmt der Unternehmer treuhänderisch für das Finanzamt vom Kunden an und leitet sie an das Finanzamt weiter.

Grüße
Zuletzt geändert von gmg am 16.05.2018, 22:04, insgesamt 1-mal geändert.

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GS33
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Re: Gericht kippt Vergnügungssteuersatzung

Beitrag von GS33 »

Das wäre aber nur dann gerecht, wenn die Vergnügungssteuer direkt abgezogen würde. Man müsste dann beispielsweise 20 Cent einwerfen, um mit einem Einsatz von 18 Cent spielen zu können. Wesentlich gerechter scheint mir in diesem Fall eine Besteuerung des Gewinns.
Zuletzt geändert von GS33 am 16.05.2018, 22:04, insgesamt 1-mal geändert.
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disa
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Re: Gericht kippt Vergnügungssteuersatzung

Beitrag von disa »

Und nochmal: bei geldspielgeräten ist ein negatives Ergebnis möglich. Dem Spieler als "Steuergeber" egal, dem "Erfüllungsgehilfen" aber ganz und garnicht. Dazu kommt das der Spielpreis seit Jahren unverändert bleibt, der Gewerbetreibende also keinerlei Einfluss auf den Preis für ein Spiel hat. Lediglich die "Auszahlquote" ist in sehr engen Grenzen einstellbar. Was würdest du sagen, gmg, wenn man über Jahre die Einkommenssteuer erhöht bzw. noch andere Steuern dazuerfindet, dein Arbeitgeber aber den Lohn unbeirrt weiter auf dem gleichen Level wie vor 20 Jahren hält!? Und wenn du dann noch an der Grenze zu Bayern wohnen würdest und dein Nachbar "über der Grenze" keine Einkommenssteuer zahlen muss? Fändest du das gerecht?
Zuletzt geändert von disa am 16.05.2018, 22:04, insgesamt 1-mal geändert.
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gmg
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Re: Gericht kippt Vergnügungssteuersatzung

Beitrag von gmg »

GS33 hat geschrieben:Das wäre aber nur dann gerecht, wenn die Vergnügungssteuer direkt abgezogen würde. Man müsste dann beispielsweise 20 Cent einwerfen, um mit einem Einsatz von 18 Cent spielen zu können. Wesentlich gerechter scheint mir in diesem Fall eine Besteuerung des Gewinns.
Das wäre doch eine Praktikerlösung!


Ich wollte auch nur die reine Lehre zu der Vergnügungssteuer vortragen. So wie es die entsprechenden Verantwortlichen der Satzungsgeber auch immer machen.

Auch z. B. in dieser Stadt, zu der das Urteil ergangen ist. Ich hatte schon vor Jahren das Vergnügen, diese Entscheidungsträger auf die sehr hohe Belastung durch diese Besteuerung hinweisen zu können. Man hat nicht hören wollen, und nun die Quittung bekommen.

Aber Obacht:
Das Verfahren ist u. U. noch nicht erledigt.
Leipzig könnte belehrungsresistent sein und den Rechtsweg weiter begehen...

Grüße
Zuletzt geändert von gmg am 16.05.2018, 22:04, insgesamt 1-mal geändert.

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disa
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Re: Gericht kippt Vergnügungssteuersatzung

Beitrag von disa »

gmg hat geschrieben:[...]und den Rechtsweg weiter begehen...
Nein, das können sie vorerst nicht:
Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde vom OVG nicht zugelassen. Die Stadt Leipzig kann aber binnen eines Monats nach Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe gegen diese Nichtzulassung Beschwerde einlegen.
Zuletzt geändert von disa am 16.05.2018, 22:04, insgesamt 1-mal geändert.
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Esteka
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Re: Gericht kippt Vergnügungssteuersatzung

Beitrag von Esteka »

Interessant ist die Sprachgebung.

Kommunalpolitiker nennen das Spiel an Automaten "Vergnügen", also etwas uneingeschränkt positives, für dessen Genuss der Spieler einen Steueranteil zu entrichten hat.

Für Landespolitiker ist das Spielen gefährlich suchtauslösend, also höchst negativ, und wird mit allen Mitteln bekämpft.
Zuletzt geändert von Esteka am 16.05.2018, 22:04, insgesamt 1-mal geändert.
Spieler sind Menschen, die dem Glück eine Chance geben. (Werner Mitsch)

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