Evaluation der Spielverordnung 2006

Antworten
gmg
Beiträge: 887

Evaluation der Spielverordnung 2006

Beitrag von gmg »

Bekanntlich stehen ja momentan die Änderungen durch die Spielverordnung 2006 auf dem Prüfstand.

Dazu hat das BMWi die IFT mit einer Studie beauftagt.

Die Informationen aus der Studie - und natürlich auch anderen Informationsquellen - liegen vor.

Das BMWi hat am 07.12.2010 dem Ausschuss für Gesundheit des Bundestages einen Evaluationsbericht zur Spielverordnung 2006 zukommen lassen.

Auszugsweise kann man schon einmal hier erste Informationen bekommen:

http://www.uavd.de/index.php?option=com ... &Itemid=60" onclick="window.open(this.href);return false;

Grüße
Zuletzt geändert von gmg am 17.05.2018, 23:54, insgesamt 9-mal geändert.

Gast

Re: Evaluation der Spielverordnung 2006

Beitrag von Gast »

Zitat:

Die mit der Spielpause verbundene „Abkühlung“ wird bei diesen Spielern nicht erreicht.


Ich werf mich weg. :lol: :lol: :lol:
Zuletzt geändert von Gast am 17.05.2018, 23:54, insgesamt 9-mal geändert.

SuperRichie
Beiträge: 40

Re: Evaluation der Spielverordnung 2006

Beitrag von SuperRichie »

so_isses hat geschrieben:Zitat:

Die mit der Spielpause verbundene „Abkühlung“ wird bei diesen Spielern nicht erreicht.


Ich werf mich weg. :lol: :lol: :lol:
Die Abkühlung wird bei diesen Spielern spätestens dann erreicht, wenn sie ihre Heizkosten nicht mehr zahlen können...
Zuletzt geändert von SuperRichie am 17.05.2018, 23:54, insgesamt 9-mal geändert.

Gast

Re: Evaluation der Spielverordnung 2006

Beitrag von Gast »

SuperRichie hat geschrieben:Die Abkühlung wird bei diesen Spielern spätestens dann erreicht, wenn sie ihre Heizkosten nicht mehr zahlen können...
Dafür kann man sich wieder Zitat:
Ein weiterer festgestellter Missstand ist das sog. Vorheizen von Geräten. aufwärmen.
Zuletzt geändert von Gast am 17.05.2018, 23:54, insgesamt 9-mal geändert.

gmg
Beiträge: 887

Re: Evaluation der Spielverordnung 2006

Beitrag von gmg »

so_isses hat geschrieben:
SuperRichie hat geschrieben:Die Abkühlung wird bei diesen Spielern spätestens dann erreicht, wenn sie ihre Heizkosten nicht mehr zahlen können...
Dafür kann man sich wieder Zitat:
Ein weiterer festgestellter Missstand ist das sog. Vorheizen von Geräten. aufwärmen.
Also ich habe noch nie "vorgeheizte Geräte" in der Aufstellung gefunden.
Scheint wohl eher ein regionales Problem zu sein.

Grüße
Zuletzt geändert von gmg am 17.05.2018, 23:54, insgesamt 9-mal geändert.

Benutzeravatar
hab_noch_dm
Beiträge: 6133

Re: Evaluation der Spielverordnung 2006

Beitrag von hab_noch_dm »

stimmt, in den nordischen ländern müssen die monitore von innen beheizt werden, sonst frieren die walzenstreifen am glas fest - wie in den besten win98 zeiten... ;)

sorry, aber ich musste jetzt mein unqualifiziertes gesabbel dazutun, ich konnte einfach nicht anders.
obwohl das eingangsthema sicher einiges an brisanz aufweist.
Zuletzt geändert von hab_noch_dm am 17.05.2018, 23:54, insgesamt 9-mal geändert.
42

Benutzeravatar
disa
Beiträge: 5366

Re: Evaluation der Spielverordnung 2006

Beitrag von disa »

SuperRichie hat geschrieben:Die Abkühlung wird bei diesen Spielern spätestens dann erreicht, wenn sie ihre Heizkosten nicht mehr zahlen können...
Wie geil!!!! :lol: :lol: :lol:
Zuletzt geändert von disa am 17.05.2018, 23:54, insgesamt 9-mal geändert.
Geldspieler: zuviele...
WMS: Roller Games, Star Trek: The Next Generation

bingo2007
Beiträge: 102

Re: Evaluation der Spielverordnung 2006

Beitrag von bingo2007 »

gmg hat geschrieben: Also ich habe noch nie "vorgeheizte Geräte" in der Aufstellung gefunden.
Scheint wohl eher ein regionales Problem zu sein.

Grüße
Eher ein Problem des richtigen Zeitpunktes.
Monatsanfang, ca. 18:00 - 21:00 Uhr oder die Aufsicht fragen.
Zuletzt geändert von bingo2007 am 17.05.2018, 23:54, insgesamt 9-mal geändert.
„Wer das Spiel nicht durchschaut, steckt vielleicht zu tief drin.“
MANFRED HINRICH


„Warum sonst sollte dieser würdige Mann in der Kleidung eines Bankers an einer Maschine sitzen und murmeln: ,Rede mit mir Baby, ich weiß, dass du meine Bedürfnisse verstehst.“
ROGER FLEMING

Benutzeravatar
Günter
Beiträge: 2825

Re: Evaluation der Spielverordnung 2006

Beitrag von Günter »

Das "Vorheizen" von Geräten kenne ich nur aus einer Spielhalle (Stammspieler ruft an, und läßt schon einmal Geld aufbuchen, weil er gleich vorbei kommt). Ich kann mir aber vorstellen, dass es bei manchen anderen Spielhallen, die ich kenne, möglich wäre.

Das Auszahlen von gewonnenen Punkten ist dagegen in vielen Spielhallen üblich. Ich bin auch schon darauf angesprochen worden, dass ich nicht hätte warten brauchen.

Bemerkenswert im Kurzbericht der IFT-Studie fand ich diese Passage:
(5) Geringe Kenntnisse der Betreiber über die Spielmerkmale der SpielV Im Gegensatz zu der Erwartung, dass die Betreiber die Bestimmungen der SpielV gut kennen, da diese z. B. zahlreiche Regelungen zum Spieler- und Jugendschutz enthalten, haben die Betreiber nur geringer Kenntnisse über die neuen Spielmerkmale:
• Etwa 80% bis 90% konnten relevante veränderte Spielmerkmale aus der SpielV nicht aktiv nennen (auch nicht annäherungsweise) mit Ausnahme der verkürzten Spieldauer, die von etwa 36% der Betreiber von Spielhallen (Gaststätten: 17%) aktiv genannt werden konnten (BI).
Nachdenklich gemacht hat mich der letzte Satz in der Anmerkung des UAVD:
Denn „Automatenaufstellerschutz“ bedeutet gleichzeitig „Spielschutz“!
Was könnte der UAVD damit meinen? Bis mir auffiel, dass er von "Spielschutz", und nicht von "Spielerschutz" spricht. Jetzt finde ich es plausibel. :)

Günter

Antworten

Zurück zu „Unternehmensmeldungen“