VDAI-Wirtschaftspressekonferenz 17. Januar 2011, Düsseldorf

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VDAI-Wirtschaftspressekonferenz 17. Januar 2011, Düsseldorf

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VDAI-Wirtschaftspressekonferenz
17. Januar 2011, Düsseldorf, Industrie-Club e.V.

Unterhaltungsautomatenwirtschaft 2010

- Anhaltendes Wachstum bei anziehender Konjunktur
- Neue Wege bei der Prävention pathologischen Spielverhaltens
- Der Glücksspielstaatsvertrag ist ein Debakel
- Evaluierung der Spielverordnung zeigt: "Das Regelwerk hat sich
voll bewährt."

"Die Deutsche Unterhaltungsautomatenwirtschaft hat die schwache Konjunktur des Jahres 2009 vergleichsweise gut überstanden. Das Wachstum 2010 liegt über dem des Bruttoinlandsprodukts. 2011 ist eine Konsolidierung zu erwarten. Die Änderung der Spielverordnung (SpielV) zum 01. Januar 2006 hat die Wettbewerbsfähigkeit der Unterhaltungsautomatenwirtschaft - wie von der Wirtschaftsministerkonferenz im Mai 2000 gewollt - erhöht. Zudem wurde den Belangen des Spielerschutzes optimal Rechnung getragen" - so das gemeinsame Statement der Vorsitzenden des Verbandes der Deutschen Automatenindustrie e.V., Paul Gauselmann und Uwe Christiansen.

Anhaltendes Wachstum bei anziehender Konjunktur

Die Automatenwirtschaft erzielte 2010 auf allen drei Branchenstufen einen addierten Umsatz von 5,14 Mrd. Euro. Der Zuwachs gegenüber 2009 war mit 5,8 % deutlich schwächer als 2009 gegenüber 2008 mit 8,0 %. Der Umsatz der Hersteller ist 2010 noch einmal überproportional um 7,5 % gestiegen. Von wesentlicher Bedeutung hierfür war die Verpflichtung der Branche, Geld-Gewinn-Spiel-Geräte (GGSG) bis zum 01. Januar 2011 auf die Technische Richtlinie 4.1 der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) umzustellen, wonach Gewinnaussichten mit einem in Geld wandelbaren Gegenwert über 1.000 Euro nicht mehr am Gerät dargestellt werden dürfen. Zudem müssen die GGSG nach einer Stunde Spielen für fünf Minuten voll abgeschaltet werden. Die Umstellung bzw. der Austausch der Geräte am Markt ist weitestgehend abgeschlossen.

Da in Spielstätten die Zahl der je Konzession aufstellbaren 12 GGSG fast voll ausgenutzt wird, kann - abgesehen von Ersatzinvestitionen - ein weiteres Wachstum nur im Bereich von neuen Spielstättenstandorten erreicht werden.

Vermietung und Leasing haben im Bereich der Automatenaufstellung erheblich an Bedeutung gewonnen. Zunehmend werden komplette Hard- und Softwaresysteme vermietet bzw. über Leasingverträge abgegeben oder auch nur die Hardware der Geräte verkauft und die dazugehörige Software vermietet. Im Zusammenhang mit den veränderten Vertriebskonzepten ist der Absatz insgesamt für den freien Großhandel in der jüngeren Vergangenheit zunehmend weniger lukrativ geworden, weil trotz des erheblichen Handlingaufwandes keine bzw. keine besonders reizvollen Vermittlungsprovisionen von der Industrie angeboten werden. Für den Großhandel gewinnt die Vermittlung von Finanzierungslösungen sowie das Anbieten von Reparatur- und Serviceleistungen vor Ort an Bedeutung. Dies reichte allerdings nicht in allen Fällen aus. Vereinzelt mussten im Großhandel auch Kapazitäten angepasst werden.

Seit dem Inkrafttreten der novellierten SpielV am 01. Januar 2006 hat die Zahl der aufgestellten GGSG - nach einem Tiefpunkt im Jahr 2005 mit 183.000 Geräten - kräftig zugenommen bis auf einen Bestand von 235.750 Geräten Ende 2010. Damit ist das Niveau von 1995 noch nicht wieder erreicht. Bei der Betrachtung des Wachstums der vergangenen fünf Jahre ist zudem zu berücksichtigen, dass zum 01. Januar 2006 ca. 80.000 zusätzlich betriebene sog. Fun Games mit Ausgabe von Weiterspielmarken übergangslos und ersatzlos abgebaut werden mussten, weil der Anreiz zur illegalen Nutzung zu groß war.

Bundesweit sichert die Unterhaltungsautomatenwirtschaft über 70.000 moderne Arbeitsplätze, davon 75 % für weibliche Beschäftigte. Hinzu kommen noch einmal ca. 35.000 indirekt Beschäftigte. Seit 2008 gibt es zwei eigenständige Berufsbilder in der Automatenwirtschaft. Die Unternehmen der Unterhaltungsautomatenwirtschaft entrichten mehr als 1,4 Mrd. Euro Steuern und Sozialabgaben, davon deutlich über 300 Mio. Euro Vergnügungssteuern.

Hoher Stellenwert für Prävention und Spielerschutz Das gewerbliche Spielrecht ist seit jeher von Aspekten des Spielerschutzes dominiert. Dies belegt z.B. das bereits 1985 eingeführte Alkoholverbot in Spielstätten: "Der Kopf beim Spiel soll klar sein" - so die VDAI-Vorsitzenden.

Die am 01. Januar 2006 in Kraft getretene 5. Verordnung zur Änderung der SpielV unterstreicht den hohen Stellenwert von Prävention und Spielerschutz in mannigfaltiger Weise:

- 80.000 Fun Games mussten übergangslos abgebaut werden.

- Werbliche Jackpot-Anlagen wurden unzulässig.

- Um dem gleichzeitigen Bespielen von mehreren GGSG nachhaltig
entgegenzuwirken, wurde die Mindestspieldauer (von 12 Sekunden
nach der "alten" SpielV) auf 5 Sekunden reduziert.

- Dem gleichen Ziel dient die Vorschrift der Aufstellung von GGSG
in Spielhallen nur noch in Zweiergruppen, verbunden mit
Mindestabständen sowie der Installation von Sichtblenden
zwischen den Gerätegruppen.

- Die gemäß der "neuen" SpielV möglichen kürzeren Spielfolgen
führen zusammen mit den aufstellungsbezogenen Regelungen zu
nachhaltigen Ergebnissen: Unter den Bedingungen der "neuen", am
01. Januar 2006 in Kraft getretenen SpielV werden nur noch
durchschnittlich 1,4 Geräte gleichzeitig von einem Spieler
bespielt. Unter den Bedingungen der "alten", bis 31. Dezember
2005 geltenden SpielV waren es durchschnittlich 2,6 Geräte.

- Nach der "alten" SpielV betrugen die durchschnittlichen
Spieleraufwendungen je Stunde etwa 22,50 Euro. Nach der "neuen"
SpielV sind dies 2010 nach Feststellungen des Fraunhofer
Instituts nur noch 10,89 Euro je Spielstunde. Da parallel die
gleichzeitige Bespielung von mehreren Geräten von
durchschnittlich 2,6 auf durchschnittlich 1,4 gesunken ist, hat
sich der durchschnittliche Spieleraufwand in der Praxis von rund
60,00 Euro auf ca. 15,00 Euro reduziert.

- Interessantere Spielabläufe auf Bildschirmbasis faszinieren
jüngere Bevölkerungskreise, insbesondere aber auch weibliche
Spielgäste: Im Jahr 2010 waren ca. 20 % der Besucher von
Spielstätten Frauen, 2007 waren dies erst 10,34 %. Der Anteil
der aktiv spielenden weiblichen Spielgäste unter den Besuchern
ist sogar noch größer, er lag 2010 bei 21,23 %. 2007 waren es
erst 8,94 %. In neuesten, modernen Spielzentren liegt der Anteil
oft auch über 30 %.

Mehr als 99 % aller Erwachsenen spielen ohne Probleme

Die Zahl der pathologischen Spieler beläuft sich in Deutschland nach übereinstimmenden Ergebnissen von Studien der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) - im Auftrag des Deutschen Lotto- und Totoblocks - und des Instituts für Therapieforschung (IFT) - im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit - auf ca. 104.000 Personen. Dies betrifft alle Spielformen. Eine an der Universität Bremen durchgeführte Studie kommt zu höheren Zahlen von ca. 290.000 Personen. Davon ausgehend liegt Deutschland mit 0,2 bis 0,56 % pathologischen Spielern bezogen auf die erwachsene Bevölkerung im europäischen Vergleich am unteren Ende des Spektrums. Das Spektrum in Europa reicht von 0,2 bis 2,0 %. Fazit: Der Spielerschutz in Deutschland funktioniert. Mehr als 99 % aller Erwachsenen spielen ohne Probleme!

Von den 104.000 pathologischen Spielern entfallen ca. 31.000 Menschen (= ca. 30 %) auf gewerbliche GGSG. Bei einem Umsatzanteil der Unterhaltungsautomatenwirtschaft von über 40 % ist der Anteil der pathologischen Spieler an GGSG mit ca. 30 % unterproportional. Falsch ist die Behauptung, dass 70 bis 80 % aller Problemspieler an gewerblichen GGSG spielen. Richtig ist: 72,8 % der 7.300 Spieler (!), die bundesweit im Jahr 2008 bei 934 Beratungsstellen Hilfe gesucht haben, geben an, hauptsächlich an GGSG zu spielen. Das sind insgesamt 5.300 Personen von jährlich über 10 Mio. Spielgästen an GGSG. Die behaupteten 70 bis 80 % beziehen sich auf die Rat suchenden Spieler. Wissenschaftler erklären die Diskrepanz bei GGSG zwischen dem Anteil der Diagnose "pathologisches Spielverhalten" in der Bevölkerung (etwa 30 %) und der Inanspruchnahme von Einrichtungen der Suchtkrankenhilfe (72,8 %) damit, dass Spieler anderer Glücksspiele (1) andere Behandlungsmöglichkeiten aufsuchen, (2) subjektiv ihren Behandlungsbedarf geringer einschätzen oder (3) dass die Differentialdiagnose nach der Art des dominierenden Glücksspiels in den Einrichtungen nicht präzise erfolgt. Besonders zu beachten ist, dass durch die seit über 20 Jahren an allen GGSG angebrachte Info-Telefonnummer 01801-372700 die Unterhaltungsautomatenwirtschaft aktiv mitwirkt, Spielern mit Problemen Rat und Hilfe zuteil werden zu lassen.

Könnte es sein, dass die Protagonisten der These der Versüchtelung der Gesellschaft auch auf öffentliche Fördertöpfe blicken? Je größer ein vermeintliches Problem ist, desto mehr Forschungs- und Behandlungsbedarf lässt sich begründen und je mehr Geld steht bereit! Im Jahr 2009 belief sich der Umfang der Projektaktivitäten der Länder im Rahmen des Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV) auf ca. 16 Mio. Euro. Gibt es wirklich eine Versüchtelung der Gesellschaft? Neben den klassischen, stoffgebundenen Süchten werden nicht damit vergleichbare, stoffungebundene "Süchte" thematisiert: z.B. Arbeitssucht, Kaufsucht, Fernsehsucht, Sammelsucht, Sexsucht oder Internetsucht. Auch Habsucht, Geltungssucht und Eifersucht kommen nicht ungeschoren davon. Nach Presseberichten dürften ca. 90 % der Gesamtbevölkerung der Welt - in irgendeiner Art - als "süchtig" gelten.

Neue Wege bei der Prävention pathologischen Spielverhaltens

Seit 1990 sind in die Frontscheiben aller mehr als 200.000 in Deutschland aufgestellten GGSG lückenlos und unauswechselbar Piktogramme mit Warnhinweisen eingedruckt:

(1) "Kein Geldspiel unter 18 Jahren",

(2) "Übermäßiges Spiel ist keine Lösung bei persönlichen Problemen" sowie

(3) die Info-Telefonnummer 01801-372700.

Berater der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) geben Spielern mit Problemen Rat und Hilfe. Zu ähnlichen Maßnahmen wurden die Anbieter im Glücksspielmonopol der Länder erst durch den GlüStV ab 01. Januar 2008 verpflichtet. Die Automatenwirtschaft war also Vorbild und Vorreiter!

"Die gewerbliche Unterhaltungsautomatenwirtschaft steht zu ihrer sozialen und gesellschaftlichen Verantwortung. Prävention und Spielerschutz dürfen keine Worthülsen sein", so die VDAI-Vorsitzenden. Um diesen Anspruch zu dokumentieren und zu unterstreichen, wurde im Frühjahr 2010 ein unabhängiger und fachkompetenter Beirat gebeten, ein Sozialkonzept für das gewerbliche Spiel in Spielstätten und Gaststätten zu erarbeiten. In diesem Konzept werden die auf den Spieler- und Jugendschutz zielenden Maßnahmen in ihrer Gesamtheit und Komplexität beschrieben.

Das Sozialkonzept enthält die Entwicklung niederschwelliger Hilfs- und Beratungsangebote. Neue Wege sind beschritten: Ab dem 01. Januar 2011 schult der Caritas-Verband für das Erzbistum Berlin bundesweit Mitarbeiter von Spielstätten. Ziel ist es, frühzeitig pathologisches oder problematisches Spielverhalten zu erkennen und Betroffene in regionale Hilfseinrichtungen zu vermitteln. Im Unterschied zu den Spielbanken werden exzessive Spieler nicht ausgesperrt. Ihnen wird - im wahren wie im übertragenen Wortsinn - "die Hand gereicht und flächendeckend qualifizierte Hilfe angeboten". Die VDAI-Vorsitzenden heben daneben das seit 1985 in Spielstätten geltende Alkoholverbot ausdrücklich hervor.

Der Glücksspielstaatsvertrag ist ein Debakel!

Der am 01. Januar 2008 in Kraft getretene GlüStV hat seine Ziele verfehlt:

(1) Die Monopolanbieter können kein der Nachfrage entsprechendes, komplettes legales Glücksspielangebot bereitstellen,

(2) der illegale Markt boomt (besonders im Internet),

(3) Steuereinnahmen gehen verloren und

(4) Kommunen sowie Länder stehen einer Klageflut mit unabsehbaren Schadenersatzforderungen gegenüber.

Ungeachtet dessen wollen starke Kräfte in den Ländern das Monopol aufrechterhalten und sogar ausweiten. Es fällt schwer zu glauben, dass ein staatlich betriebenes Glücksspiel extremem Verhalten besser entgegenwirken kann, als ein privat durchgeführtes Spiel! Dies insbesondere, wenn der Staat
(1) die Regeln setzt,
(2) sie kontrolliert,
(3) gleichzeitig Spielanbieter ist und kassiert und auch noch
(4) die Gelder verteilt. "Gibt es da nicht Interessenkonflikte?" fragen die VDAI-Vorsitzenden.

In rechtsstaatlichen, offenen Volkswirtschaften bzw. Rechtssystemen ist das Internet weltweit und rund um die Uhr verfügbar. Dies macht die Bemühungen um eine Monopolisierung des Glücksspielmarktes zur Makulatur. Der Versuch, das Glücksspielmonopol enger, strenger und umfassender auszugestalten, ist von vornherein zum Scheitern verurteilt. Im Ergebnis werden die Umsätze der Monopolanbieter weiter reduziert und dem im Illegalen und in der rechtlichen Grauzone ablaufenden Marktgeschehen weiter Auftrieb gegeben. Erforderlich ist vielmehr ein rechtlicher Rahmen, der den Marktgegebenheiten, den technischen Möglichkeiten und der Lebenswirklichkeit entspricht. Eine Beibehaltung des Lotteriemonopols - begründet mit tragfähigen Argumenten - und eine Liberalisierung des Marktes für Sportwetten, ähnlich wie Schleswig-Holstein es beabsichtigt, kann endlich Rechtssicherheit und Ruhe am Markt herbeiführen.

Die am 01. Januar 2006 in Kraft getretene Novelle der SpielV hat sich aus Sicht der Wirtschaft bewährt. "Nur Kritiker finden ein Haar in der Suppe, man beachte aber, von wem sie bezahlt werden", so die VDAI-Vorsitzenden. Der aktuelle Evaluierungsbericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) ist eine gute Basis für weitere Diskussionen.
(1) Anregungen müssen auf ihre Notwendigkeit hin überprüft,
(2) geforderte Maßnahmen müssen sozial verantwortlich bewertet und (3) die Umsetzbarkeit muss unter technischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekten hinterfragt werden. "Die weitere Verbesserung der Prävention pathologischen Spielverhaltens sowie die Förderung des Spieler- und Jugendschutzes sind Ziele, denen sich auch die Automatenwirtschaft verstärkt verpflichtet fühlt", betonen die VDAI-Vorsitzenden.

Quelle: VERBAND DER DEUTSCHEN AUTOMATENINDUSTRIE E.V.

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