Urteil Bundesverwaltungsgericht zu Spielhallen

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Günter
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Re: Urteil Bundesverwaltungsgericht zu Spielhallen

Beitrag von Günter »

Ich bevorzuge Einkäufe in der Realität. Ausnahmen sind Artikel, die schwer erhältlich sind, oder eben gebrauchte Artikel.

Bei neuen Gegenständen handle ich bei zu großen Preisdifferenzen, wobei ich nicht erwarte, dass reale Verkäufer die Internetpreise erreichen. Dafür habe ich dann jemanden, dem ich einen defekten Artikel an den Kopf werfen kann (Service).

Abgesehen davon glaube ich, dass ich die Entwicklung des Internets nicht mehr realistisch einschätzen kann. Ich denke, mit 20 wächst man in neue Entwicklungen hinein, ab 30 verliert man langsam das Interesse, ab 40 muss man sich ausführlich mit neuen Trends beschäftigen, um sie zu verstehen, und ab 50 findet man Gründe, warum man den ganzen neuen Krams gar nicht braucht.

Ich glaube nicht, daß sich das Glücksspiel im Internet in absehbarer Zeit durchsetzen wird. Ich verstehe aber auch nicht immer, was junge Menschen manchmal mit ihrem Smartphone machen.

Ich denke, von den Kunden Ü40 wird bei zu großen Einschränkungen in der Spielhalle nur ein sehr kleiner Teil ins Internet abwanden. Was U30 oder gar U20 eines Tages macht, kann ich nicht einschätzen.

Was das Urteil betrifft, muss ich mir zuerst einmal alles genau durchlesen. Wobei ich das vor mir herschiebe, weil es für mich als Laie aufwändig wäre.

Günter

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