Schadensersatzprozess gegen Spielbanken Bayern 300.000,--€
Verfasst: 11.03.2017, 14:14
Liebe Goldserianer,
eine spannende, schräge Geschichte:( SZ vom 8.3.2017 Bayernteil)
Die Ehefrau von einem gesperrten Spieler hat den Bayerischen Staat als Betreiber verklagt auf Schadensersatz
in Höhe von 300.000,00€
Zum Sachverhalt:
ein in zwei bayrischen Spielbanken gut bekannter Spieler hatte sich bundesweit sperren lassen.
Er hatte immer nur in den Spielbanken Bad Wiessee, Garmisch-Partenkirchen gespielt-
Nach einem Jahr war der Spieldruck so hoch, dass er wieder rein wollte-
wurde Ihm verwehrt- was tun sprach Zeuss- nach Tschechien, Österreich fahren, Internetzocken
wollte er nicht-
also nahm er den Namen seiner Ehefrau an und der Ausweis wurde geändert . Der Geburtsname steht aber noch drin.
Mit diesem Bauertrick verschaffte er sich wieder Zugang und konnte seinen Spieltrieb in den beiden Häusern ausleben bis zum naturgemäßen Ruin.( Schadenshöhe: 300.000 EURO)
Aus meiner eigenen Erfahrung weiß ich , das technische Spielbankleiter,Saalchefs, Personal, Croupiers etc.
ein unglaubich gutes Gedächtnis haben- Gesicht, Spielverhalten beim Roulette etc.
aber nun gut- ist keinem angeblich aufgefallen- angefangen vom Einlass-Ausweiskontrolle-
Abgleich Sperrdatei, Spielverhalten, "Gesichtskontrolle" im Saal.
Echt nachweisen kann Sie nur 70.000,-- EC-Cash- Kreditkartenverfügungen
Das Gericht hat einen Vergleich vorgeschlagen in Höhe von 17.000 EURO-
Beide Seiten haben empört abgelehnt.
Der Anwalt der Spielbanken argumentiert. und jetzt wird es wirklich schräg-
, dass die Ehefrau Ihren spielsüchtigen Mann in einigen Fällen sogar begleitet hat, und selber gezockt hat. Der Anwalt argumentiert- es wäre ein leichtes gewesen, die Spielbank auf den Sperrmißbrauch hinzuweisen.
Der Prozess wird fortgesetzt- ich werde berichten-
Meine Einschätzung:
war die Ehefrau juristisch verpflichtet, diesen Hinweis zugeben- oder hat das eine mit dem anderen nichts zu tun?? eine spannende juristische Frage
Wie ist Euere Meinung??
Liebe Grüße aus München
Adrian
eine spannende, schräge Geschichte:( SZ vom 8.3.2017 Bayernteil)
Die Ehefrau von einem gesperrten Spieler hat den Bayerischen Staat als Betreiber verklagt auf Schadensersatz
in Höhe von 300.000,00€
Zum Sachverhalt:
ein in zwei bayrischen Spielbanken gut bekannter Spieler hatte sich bundesweit sperren lassen.
Er hatte immer nur in den Spielbanken Bad Wiessee, Garmisch-Partenkirchen gespielt-
Nach einem Jahr war der Spieldruck so hoch, dass er wieder rein wollte-
wurde Ihm verwehrt- was tun sprach Zeuss- nach Tschechien, Österreich fahren, Internetzocken
wollte er nicht-
also nahm er den Namen seiner Ehefrau an und der Ausweis wurde geändert . Der Geburtsname steht aber noch drin.
Mit diesem Bauertrick verschaffte er sich wieder Zugang und konnte seinen Spieltrieb in den beiden Häusern ausleben bis zum naturgemäßen Ruin.( Schadenshöhe: 300.000 EURO)
Aus meiner eigenen Erfahrung weiß ich , das technische Spielbankleiter,Saalchefs, Personal, Croupiers etc.
ein unglaubich gutes Gedächtnis haben- Gesicht, Spielverhalten beim Roulette etc.
aber nun gut- ist keinem angeblich aufgefallen- angefangen vom Einlass-Ausweiskontrolle-
Abgleich Sperrdatei, Spielverhalten, "Gesichtskontrolle" im Saal.
Echt nachweisen kann Sie nur 70.000,-- EC-Cash- Kreditkartenverfügungen
Das Gericht hat einen Vergleich vorgeschlagen in Höhe von 17.000 EURO-
Beide Seiten haben empört abgelehnt.
Der Anwalt der Spielbanken argumentiert. und jetzt wird es wirklich schräg-
, dass die Ehefrau Ihren spielsüchtigen Mann in einigen Fällen sogar begleitet hat, und selber gezockt hat. Der Anwalt argumentiert- es wäre ein leichtes gewesen, die Spielbank auf den Sperrmißbrauch hinzuweisen.
Der Prozess wird fortgesetzt- ich werde berichten-
Meine Einschätzung:
war die Ehefrau juristisch verpflichtet, diesen Hinweis zugeben- oder hat das eine mit dem anderen nichts zu tun?? eine spannende juristische Frage
Wie ist Euere Meinung??
Liebe Grüße aus München
Adrian