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4.1 EZ bei Geräten neuer SpV


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§7 SpV:

Aufgestellte Geldspielgeräte müssen spätestens 24 Monate nach dem im Zulassungszeichen angegebenen Beginn der Aufstellung und danach spätestens alle weiteren 24 Monate durch einen Sachverständigen oder eine von der PTB zugelassenen Stelle auf ihre Übereinstimmung mit der zugelassenen Bauart überprüft werden. Die Überprüfung der Geräte erfolgt auf Kosten des Aufstellunternehmers.
Der „Geräte-TÜV“ ist vergleichbar der Betriebsprüfung durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit und durch Betriebsärzte auf Grund der Unfallverhütungsvorschrift. Die Automatenverbände werden mit von der PTB zugelassenen Prüfstellen bzw. einzelnen Sachverständigen Rahmenverträge abschließen. Die Kosten für die Überprüfung der Geräte am Aufstellort werden daher entsprechend gering gehalten werden können.

 

Gauselmann Information für Aufsteller:


Die Zulassung für Geräte nach neuer Spielverordnung beträgt 2 Jahre.

Nach zwei Jahren gibt das Gerät einen "Hinweis" zum Schutz des Aufstellers.

Ein staatlich geprüfter und zugelassener Sachverständiger verlängert dann nach Überprüfung die Laufzeit um weitere 2 Jahre.

 

Automatenmarkt 11/2007:


Geräte-Prüfer legen Karten offen.

Die Diplomingenieure Michael Benzinger und Markus Dehringer (beides vereidigte Geräte-Prüfer) sprachen Klartext. Für die Überprüfung der Geräte wird ein Zeitraum von etwa einer Stunde angesetzt. Die Kosten liegen pro Gerät zwischen €100 und €150, zuzüglich MwSt, Anfahrtkosten und Spesen.


Inhalt der Nachprüfungen / Geräteüberprüfungen:
Quelle: www.michaelbenzinger.de (Sachverständiger):

Aufgabe der Geräteüberprüfungen ist es, die Konformität eines Gerätes mit dessen zugelassener Bauart zu prüfen. Im positiven Fall ist die Übereinstimmung des Gerätes mit der zugelassenen Bauart zu bestätigen. Darüber hinausgehende technische Prüfungen sind nicht Gegenstand dieser Geräteüberprüfung.

Zum Feststellen der Übereinstimmung von Gerät und Baumuster werden die im Gerät vorgefundenen Hard- und Softwarekomponenten mit den veröffentlichten Angaben zur Bauartzulassung [www.ptb.de/spielgeraete Zulassungen] verglichen.


http://www.sachverstaendiger-geldspielgeraete.de:

1. Auslesen der relevanten Gerätesoftware

1.1 Binärcode auslesen.

1.2 CRC32-Checksummen errechnen.

1.3 Die ermittelten Checksummen mit den veröffentlichten Checksummen vergleichen.

2. Spielverordnungsrelevante Funktionen

2.1 Funktionstüchtigkeit von Geldspeicheranzeige und Auszahltaste entsprechend der Zulassung überprüfen

2.2 Funktionstüchtigkeit der Bedienvorrichtungen für die Voreinstellung der manuellen bzw. automatischen Einsatzabbuchung entsprechend der Zulassung überprüfen

2.3 Funktionstüchtigkeit der Softwareidentifikationsabfrage und Übereinstimmung des angezeigten Identifikators mit dem Sollwert Identifikator/Checksumme) überprüfen

2.4 Überprüfen, ob es zum Zeitpunkt der Überprüfung keine Hinweise darauf gibt, dass die nter 2.1 bis 2.3 genannten Vorrichtungen nicht zwei weitere Jahre bestimmungsgemäß funktionieren werden.

3. Allgemeine Eigenschaften

3.1 Übereinstimmung der Angaben auf dem Zulassungszeichen bzw. im Gerätekennzeichnungsfeld mit jenen im Zulassungsbeleg überprüfen.

3.2 Übereinstimmung der Frontseitenansicht des Gerätes mit einer im Internet durch die PTB veröffentlichten Ansicht (auf Vollständigkeit der Angaben) überprüfen.

3.3 Baugleichheit bzw. Kompatibilität der Gerätekomponenten mit den Beschreibungen laut Zulassungsschein überprüfen

3.4 Überprüfen, ob Zusatzgeräte und besondere Funktionen der Zulassung entsprechen.


Wie lange dauert die Überprüfung eines Geldspielgeräts?

Die Dauer der Überprüfung hängt von diversen Faktoren ab wie

- Prüfbedingungen
- Prüfort
- Equipment zum Auslesen von Binärcodes

Ich rechne mit mindestens 30 Minuten bis 1 Stunde für die Überprüfung eines Gerätes.



Was kostet die Überprüfung (bzw. der "Geräte-TÜV") ?

Die Kosten für die Überprüfung teile ich Ihnen auf Anfrage mit. Sie hängen im wesentlichen von folgenden Faktoren ab:

- wieviele Geräte Sie (in unmittelbarer zeitlicher Abfolge) überprüfen lassen möchten

- wo sich die zu überprüfenden Geräte befinden.

 

Schalten sich die Geräte nach Ende der Zulassungszeit ab ?


Bally Wulff


Die Geräte der neuen Spielverordnung, die im Ausdruck ein Ablaufdatum angeben (Neon, Graffity, bis Phantom), stellen drei Monate nach diesem Datum den Spielbetrieb ein. Kein Lichtspiel und keine Münzannahme. Im Display erscheint "Zulassungsplakette muss erneuert werden".

Einen Monat vor dem Ablaufdatum und jederzeit danach, kann über den Servicebaum das Gerät freigeschaltet werden.

1.In der Platzanpassung ist der Punkt „Freischaltung“ anzuwählen. In der Anzeige erscheint „0“

2.Der Kassentaster auf der Treiberkarte und die Starttaste müssen gleichzeitig gedrückt werden. Sonst ist nur eine 8stellige Eingabe möglich

3.Eingabe des Codes. Der 16 stellige Code lautet 124169E53476D887 (ohne Leerzeichen)

 

4.Übernahme durch Drücken der Starttaste

Danach ist das Gerät bis Endes 2089 freigeschaltet.

Die Freischaltung ersetzt nicht die Prüfung durch den Sachverständigen!

Ab Baba Jaga wird der Code nicht mehr benötigt.

 

Gauselmann-Geräte


Bei Gauselmann schalten alle Geräte bis ausschließlich GoodLuck ab. Einen Freischaltcode kann man online bekommen, wenn man eine Kundennummer hat (war jedenfalls i.d. Vergangenheit möglich)

 

NSM-Löwen

Bisher keine Informationen


Bergmann


Das Ablaufdatum kann im Menü vom Aufsteller selbst eingegeben werden. Das Gerät bleibt jedoch nicht stehen, sondern das Ablaufdatum wird lediglich auf dem Ausdruck genannt.

 

Ariston und andere

Pressenotiz des UAVD:

"...Die Firmen NSM="Nack, Schulze, Menke" (die drei Gründer der Fa. NSM-Löwen).">NSM-Löwen Entertainment GmbH sowie ARISTON GmbH bestätigten am 24.05.06 gegenüber dem UAVD-Vorstand, dass sich ihre Glücksspielgeräte (gem. neuer SpielV) nicht abschalten werden.

 

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