Selbstbeschränkende Maßnahmen 1991
Im Zuge der Spielsuchtdebatte, der städtebaulich kritisch gesehenen Zunahme von Spielstätten in den Innenstädten, und dem Vorwurf der Steuerunehrlichlichkeit der Automatenbranche drohten Anfang der 90er Jahre drastische Einschnitte des Spielrechts. Um dem zuvorgekommen, vereinbarten die Spitzenverbände selbstbeschränkende Maßnahmen mit der Bundesregierung, die 1991 zu den ersten Geräten mit folgenden Besonderheiten führten.
1) Zwangspause nach 60 Minuten Spielzeit
2) Max. 150 Sonderspiele am Stück
3) Zählwerke zählen Umsätze zur Umsatzsteuerermittlung
Bis auf 2) galten die Beschränkungen bis 2006, den letzten Geräten der alten SpV.
zu 1) und 2)
zu 3) Drucker zum ausdrucken der steuerlich relevanten Daten: