Auf Ebay dürfen NUR Angebote verkauft werden, innerhalb von Ebay. Natürlich kann man den Artikel vorher privat verkaufen, aber es ist nicht gestattet ganze Telefonnummern oder Mail Adressen in Zusammenhang mit dem Angebot zu veröffentlichen.starrace hat geschrieben:Ich glaube bei dem Preis besorgt die Dir sicher einen anderen!hab_noch_dm hat geschrieben:Vor Allem behält sie sich einen Verkauf ausserhalb der Auktion vor. Tja, wenn ich nun die Kiste kaufe, und sie ist nimmer da - Pech gehabt Mädel.
Hintergrund ist, das manche an Ebay vorbeihandeln, um
Verkaufsgebühren zu sparen. Deswegen kann man auch erst nach Abschluss des Kaufs Telefonnummern oder Emails austauschen. Wer erwiesen dies extra so gängig tätigt, kann abgemahnt oder auch gänzlich bei Ebay ausgeschlossen werden. Natürlich ist das schwer zu beweisen, da in der Regel Verkäufer und Käufer eine Interessensgemeinschaft darstellen und darüber geschwiegen wird. Eine bloße Telefonnummer als Beweis reicht meist nicht aus.