Sound bei Geldspielautomaten und zeigen in der Öffentlichkei
Verfasst: 16.06.2011, 19:20
Hallo zusammen,
wie viele wissen, mache ich derzeit ja meine Livestreamspielo regelmäßig, ich kam heute mal mit meinem Anwalt ins gespräch bezüglich, wie sieht es aus wenn ich Musik im Hintergrund laufen lasse und wie schauts aus, wenn Automaten bei Topgewinne Mp3 Lieder abspielen.
Klares No go
Wenn ich Musik im Hintergrund abspiele im Livestream kann das böse folgen haben seitens Gema etc.
Das werde ich dann schonmal unterlassen.
Zu den Automaten selber wusste er es auch nicht genau.
Er ist der Meinung wenn die Geräte Lieder abspielen, seien diese genauso Gebührenpflichtig weiss aber nicht wie die Gema bzw Lizensen da gehandhabt werden.
Jetzt muss ich mich erstmal schlau machen, wie das überhaupt ausschaut bei Hot5 oder Triple Power. Ich werde erstmal bis ich das genauer weiss den Lautsprecher abziehen. Ich denke mal das Beim Babajaga man nix sagen kann, da die Sounds bestimmt bei Bally selbst gemacht wurden und nicht der Gema unterliegen. Ich denke auch mal nicht, das Bally etwas dagegen haben wird falls die das mal sehen. Goodluck hat nur "I don't feel like dancing " in der kleinen Ausspielung, die Topsound sind ja mehr Rhytmenloops die bestimmt auch bei Adp gemacht wurden, wo ich mal von ausgehe das das auch kein Problem da stellen dürfte.
Tja bleibt die Frage wegen Hot5 und Triple Power. Im Übrigen gilt das nicht nur für Livestreams mit den Licensen sondern auch bei Youtube videos etc. mit viel Pech kann einem wohl ein Sounbild mit Mp3'S viel ärger einhandeln
Wer mir hierzu vielleicht mal nen Rat geben kann wie das mit der Rechtslage aussieht oder gehandhabt wird, dem wäre ich sehr verbunden. Aber bitte auch nur mal Infos, wo man es konkret weiss und nicht wo man sich nicht sicher ist oder spekuliert.
Ansonsten läuft die Sache ja rund mit dem Lifestream.
Gruß Clubbingman
wie viele wissen, mache ich derzeit ja meine Livestreamspielo regelmäßig, ich kam heute mal mit meinem Anwalt ins gespräch bezüglich, wie sieht es aus wenn ich Musik im Hintergrund laufen lasse und wie schauts aus, wenn Automaten bei Topgewinne Mp3 Lieder abspielen.
Klares No go
Wenn ich Musik im Hintergrund abspiele im Livestream kann das böse folgen haben seitens Gema etc.
Das werde ich dann schonmal unterlassen.
Zu den Automaten selber wusste er es auch nicht genau.
Er ist der Meinung wenn die Geräte Lieder abspielen, seien diese genauso Gebührenpflichtig weiss aber nicht wie die Gema bzw Lizensen da gehandhabt werden.
Jetzt muss ich mich erstmal schlau machen, wie das überhaupt ausschaut bei Hot5 oder Triple Power. Ich werde erstmal bis ich das genauer weiss den Lautsprecher abziehen. Ich denke mal das Beim Babajaga man nix sagen kann, da die Sounds bestimmt bei Bally selbst gemacht wurden und nicht der Gema unterliegen. Ich denke auch mal nicht, das Bally etwas dagegen haben wird falls die das mal sehen. Goodluck hat nur "I don't feel like dancing " in der kleinen Ausspielung, die Topsound sind ja mehr Rhytmenloops die bestimmt auch bei Adp gemacht wurden, wo ich mal von ausgehe das das auch kein Problem da stellen dürfte.
Tja bleibt die Frage wegen Hot5 und Triple Power. Im Übrigen gilt das nicht nur für Livestreams mit den Licensen sondern auch bei Youtube videos etc. mit viel Pech kann einem wohl ein Sounbild mit Mp3'S viel ärger einhandeln
Wer mir hierzu vielleicht mal nen Rat geben kann wie das mit der Rechtslage aussieht oder gehandhabt wird, dem wäre ich sehr verbunden. Aber bitte auch nur mal Infos, wo man es konkret weiss und nicht wo man sich nicht sicher ist oder spekuliert.
Ansonsten läuft die Sache ja rund mit dem Lifestream.
Gruß Clubbingman