Beratung über Glücksspiel-Staatsvertrag

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Dieter K.
Beiträge: 1376

Re: Beratung über Glücksspiel-Staatsvertrag

Beitrag von Dieter K. »

Das ist aber auch ein hartes Brot für unsere armen, gestressten, unterbezahlten Politiker.

Einerseits sollen sie für möglichst fette Steuereinahmen sorgen,den Verlusst von Arbeitsplätzen verhindern,andererseits soll das Wahlvolk,umfänglich vor allen Gefahren,die ihnen von Seiten raffgieriger :wink: Unternehmer droht, geschützt werden.

Meiner Ansicht nach werden Spielverordnungen und der gleichen nur erlassen um Bedenkenträger ruhig zu stellen,nach dem Motto,haben wir doch genug Schlupflöcher gelassen,da werden sich die Automatenheinis schon durchschlengeln.

Dieter
Zuletzt geändert von Dieter K. am 17.05.2018, 23:54, insgesamt 9-mal geändert.

adrian
Beiträge: 1030

Re: Beratung über Glücksspiel-Staatsvertrag

Beitrag von adrian »

Diskussion-Glücksspiel-Staatsvertrag,

ich meine man sollte die aktuelle Diskussion im Zuge der Neuregelung Staatsvertrag / Überprüfung SPVO nicht unterschätzen--

Frühere Diskussionen konnten von der Automatenlobby immer als Unsinn etc. abgewürgt werden-

Nachdem aber die staatlichen Einnahmen -insbesonders die Spielbankenbruttospielerträge-sich drastisch verringert haben zu Gunsten des gewerblichen Automatenspiels ,halte ich es für sehr wahrscheinlich, daß der Staat fiskalpolitisch eingreift- Soviel Vergnügungssteuer können die gar nicht abgreifen -lieber direkt die Spielerlöse kassieren-
Zumindest ist eine Verschärfung von z.B. geringere Öffnungszeiten, Ausweiskontrolle - zentrale Sperrdatei- nur ein Automat bespielbar pro Spielgast über entsprechend ausgehändigte Geräteautorisierungskarte denkbar.
Diese Vorschläge sind nicht von mir, sondern Gegenstand eines von Experten ausgearbeiteten Vorschlages im Zuge der Evaluierung der neuen SPVO.
Zuletzt geändert von adrian am 17.05.2018, 23:54, insgesamt 9-mal geändert.

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Esteka
Beiträge: 28311

Re: Beratung über Glücksspiel-Staatsvertrag

Beitrag von Esteka »

Es gab schon einmal den Versuch, Spielstätten über die Bauverordnung einzuschränken. 1985 wurde die Regel eingeführt, dass pro Automat 15qm Grundfläche vorhanden sein musste, und maximal 10 Geräte pro Spielstätte aufgestellt werden durften.
Das war gerichtet gegen die "Verrichtungsboxen", die zuvor reichlich eröffnet wurden. In kleinen 3er Kabinen, mit mehreren Konzessionen pro Gebäude erinnerte die Spielstätten damals eher an die Hühnermast.

Allerdings hatten die bestehenden Spielstätten Bestandsschutz bis 1995, so dass erst nach 10 Jahren spürbar Geräte abgebaut wurden und kleinste Spielstätten verschwanden.
Zuletzt geändert von Esteka am 17.05.2018, 23:54, insgesamt 9-mal geändert.
Spieler sind Menschen, die dem Glück eine Chance geben. (Werner Mitsch)

jsww
Beiträge: 535

Re: Beratung über Glücksspiel-Staatsvertrag

Beitrag von jsww »

adrian hat geschrieben:Diskussion-Glücksspiel-Staatsvertrag,

ich meine man sollte die aktuelle Diskussion im Zuge der Neuregelung Staatsvertrag / Überprüfung SPVO nicht unterschätzen--

Frühere Diskussionen konnten von der Automatenlobby immer als Unsinn etc. abgewürgt werden-

Nachdem aber die staatlichen Einnahmen -insbesonders die Spielbankenbruttospielerträge-sich drastisch verringert haben zu Gunsten des gewerblichen Automatenspiels ,halte ich es für sehr wahrscheinlich, daß der Staat fiskalpolitisch eingreift- Soviel Vergnügungssteuer können die gar nicht abgreifen -lieber direkt die Spielerlöse kassieren-
Zumindest ist eine Verschärfung von z.B. geringere Öffnungszeiten, Ausweiskontrolle - zentrale Sperrdatei- nur ein Automat bespielbar pro Spielgast über entsprechend ausgehändigte Geräteautorisierungskarte denkbar.
Diese Vorschläge sind nicht von mir, sondern Gegenstand eines von Experten ausgearbeiteten Vorschlages im Zuge der Evaluierung der neuen SPVO.
Da muss ich Dir natürlich Recht geben. :hoch
Früher waren die Gegner der Spielhallen Leute die die Spieler schützen wollten, um Überschuldung etc zu vermeiden.
Da hat natürlich kein Hahn danach gekräht. :shock: Abgebrannte Zocker haben keine Lobby :( und die meisten Einschränkungen konnte man eher als Pseudo Einschränkungen betrachten. :roll:

Bei der jetzigen Situation sieht es natürlich anders aus. Da unsere Landesfürsten generell knapp bei Kasse sind stinkt es denen natürlich gewaltig, das Ihnen die Einnahmen aus dem staatliche Automatenspiel wegbrechen. :wink:

Da ist natürlich eher damit zu rechnen, das wirklich was passiert.

Mal schaun wie der Ringkamp Paule gegen die Landesfürsten ausgeht :mrgreen:

Gruss
Zuletzt geändert von jsww am 17.05.2018, 23:54, insgesamt 9-mal geändert.

Auf100
Beiträge: 4

Re: Beratung über Glücksspiel-Staatsvertrag

Beitrag von Auf100 »

privataufsteller hat geschrieben:Mit drastischen Vorschriften wollen die Bundesländer den Boom der Matratzen-Outlet-Läden eindämmen. In einem neuen Matratzen-Outlet-Staatsvertrag, über den die Regierungen derzeit verhandeln, soll festgeschrieben werden, dass Matratzen-Outlet-Läden mindestens tausend Meter Abstand voneinander haben müssen. Wie der “Spiegel” berichtet, werden laut der bisherigen Entwürfe zudem Matratzen-Outlet-Läden, die mit mehr als 75%igem DAUER-Preisnachlass werben, verboten und Ausweiskontrollen für alle Käufer und Testschläfer eingeführt. Auch der Bund plant offenbar...


das wollte ICH schreiben! :D
Zuletzt geändert von Auf100 am 17.05.2018, 23:54, insgesamt 9-mal geändert.

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Realkojack
Beiträge: 8995

Re: Beratung über Glücksspiel-Staatsvertrag

Beitrag von Realkojack »

Esteka hat geschrieben:Es gab schon einmal den Versuch, Spielstätten über die Bauverordnung einzuschränken. 1985 wurde die Regel eingeführt, dass pro Automat 15qm Grundfläche vorhanden sein musste, und maximal 10 Geräte pro Spielstätte aufgestellt werden durften.
Das war gerichtet gegen die "Verrichtungsboxen", die zuvor reichlich eröffnet wurden. In kleinen 3er Kabinen, mit mehreren Konzessionen pro Gebäude erinnerte die Spielstätten damals eher an die Hühnermast.
Diese Verrichtungsboxen gefallen mir weitaus besser, als riesige Räume, wo praktisch nix drinsteht und 1 Typ 5 Geräte blockiert.
Realkojack

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