Berliner Senat beschliesst Spielhallengesetz

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Gast

Berliner Senat beschliesst Spielhallengesetz

Beitrag von Gast »

Das Land Berlin will die Ausbreitung von Automatencasinos bremsen. Als erstes deutsches Bundesland hat es jetzt ein eigenes Spielhallengesetz beschlossen.

Der Boom der Automatencasinos in Berlin soll gebremst werden – darin sind sich die Bezirks- und Landespolitiker generell einig. Doch über den richtigen Weg gibt es weiterhin Meinungsverschiedenheiten. Am Dienstag brachte der Senat den Entwurf eines Spielhallengesetzes von Wirtschaftssenator Harald Wolf (Linke) auf den Weg, der die Vorschriften verschärft und eine „Ballung“ in bestimmten Straßen verhindern soll. Nun soll der Rat der Bürgermeister darüber beraten und das Abgeordnetenhaus das Gesetz „noch vor der Sommerpause“ beschließen, damit es in diesem Jahr in Kraft treten kann.

Als Mindestabstand zwischen Casino-Standorten sind 500 Meter vorgesehen, und die Betriebe dürfen „nicht in räumlicher Nähe zu vorwiegend von Kindern und Jugendlichen aufgesuchten Einrichtungen“ entstehen.

Damit sei ebenfalls ein Abstand von 500 Metern gemeint, hieß es aus der Wirtschaftsverwaltung. Die bisherige Nachtruhe zwischen 5 und 6 Uhr wird ausgedehnt zu einer Sperrzeit von 3 bis 11 Uhr. Außerdem müssen die Spielhallenbetreiber einen Sachkundenachweis erbringen und ihre Mitarbeiter sich zu „Suchtprävention und -bekämpfung“ schulen lassen.

An Fassaden solle „auffällige Werbung“ mit „Aufforderungscharakter“ nicht mehr zulässig sein, heißt es weiter im Entwurf. Das dürfte zum Beispiel für blinkende Schriftzüge gelten, auch wenn dies nicht im Detail geregelt ist. Pro Standort sind höchstens acht statt bisher zwölf Gewinnspielautomaten erlaubt. Und Getränke dürfen nur noch verkauft oder gratis angeboten werden, wenn das Lokal oder Casino über maximal drei Geräte verfügt. Diese und andere Regelungen sollen auch für bestehende Spielhallen gelten, die Abstandsvorschrift allerdings nicht.

In einem weiteren Schritt startet Berlin eine Bundesratsinitiative, um die Baunutzungsverordnung zu verändern. Damit würden die gesetzlichen Hürden zur Beschränkung der Spielhallenzahl gesenkt.

Als ungenügend kritisierten die CDU-Stadtentwicklungsexpertin Stefanie Bung und der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) den Gesetzentwurf. Er ändere nichts daran, dass „die bestehenden Spielhallen bleiben und weiterhin neue eröffnet werden“, sagte Stefanie Bung, zumal im Einzelfall offenbar Ausnahmen von den 500 Metern Mindestabstand möglich blieben. Bung argwöhnt zudem, dass SPD und Linke den Entwurf in den nichtöffentlichen Beratungen im Rat der Bürgermeister „versenken“ wollen. Die CDU hält an ihrem Gesetzentwurf fest, den sie im Herbst vorgelegt hatte. Hier geht es um eine Reduzierung der Spielhallenzahl auf stadtweit 70 sowie einen Mindestabstand von einem Kilometer zu Oberschulen. Auch der BBU verlangt Maßnahmen, mit denen die Zahl bestehender Spielhallen „deutlich reduziert werden kann“.

Bereits zum Jahreswechsel hatte Berlin die Vergnügungssteuer von elf auf 20 Prozent erhöht. Dabei geht es angeblich nicht vorrangig um die erwarteten Mehreinnahmen in Millionenhöhe, sondern um die Suchtbekämpfung. Die Zahl der Spielsüchtigen in der Stadt wird auf 37 000 geschätzt. Bei den Spielhallen gab es zuletzt starke Zuwächse. Während ihre Zahl in den Jahren 2000 bis 2008 von 368 auf 239 gesunken war, stieg sie bis 2009 auf 288. Darüber hinaus stapeln sich in einigen Bezirksämtern die Anträge auf weitere Casinos.

Quelle: Tagesspiegel.de
Zuletzt geändert von Gast am 17.05.2018, 23:58, insgesamt 8-mal geändert.

muenzspielfreund
Beiträge: 34667

Re: Berliner Senat beschliesst Spielhallengesetz

Beitrag von muenzspielfreund »

Die bisherige Nachtruhe zwischen 5 und 6 Uhr wird ausgedehnt zu einer Sperrzeit von 3 bis 11 Uhr.
Sosos... In der Bundeshauptstadt kann man also in meiner Freizeit nicht mehr bestimmen, wann ich gerne spielen gehen möchte. Bzw. die Betreiber gewerblicher Spielstätten dürfen nicht mehr entscheiden, wann sie ihren Gästen ihr Spielangebot zur Verfügung stellen.

Lt. meinen Recherchen deckt sich dieser Zeitraum im übrigen mit der Öffnungszeit des Automatensaals des staatlichen Casinos am Potsdammer Platz. Sooooo ein Zufall aber auch...

Und Getränke dürfen nur noch verkauft oder gratis angeboten werden, wenn das Lokal oder Casino über maximal drei Geräte verfügt.
Tja, dann wird es demnächst wohl so sein, dass die Spielgäste mit einem Sixpack Cola unter´m Arm in die Spielstätte kommen :roll: ...
Zuletzt geändert von muenzspielfreund am 17.05.2018, 23:58, insgesamt 8-mal geändert.
zumindest zugedröhnt glaub‘ ich mir des…

tapier
Beiträge: 435

Re: Berliner Senat beschliesst Spielhallengesetz

Beitrag von tapier »

Ist doch Super.

Dann lohnt es sich endlich wieder ein russisches Internetcafee oder eine türkische Teestube aufzumachen, sogar auch 5 Stück nebeneinander.
Ich denke mal 90% der Spieler in Berlin haben eh einen Migrationshintergund.
- Kein Problem mit Öffnungszeiten oder Altersbeschränkungen.
- Kein Problem mit zu hohen Steuerabgaben, weil eh nicht angemeldet.
- Kein Problem mit Kontrollen des OA's, weil die trauen sich eh nicht dorthin.

Sorry Senat, falsche Richtung.
Zuletzt geändert von tapier am 17.05.2018, 23:58, insgesamt 8-mal geändert.
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Rechtschreibfehler sind zu ignorieren, Meine Finger sind oft schneller als mein Denkapparat, wenn es dich stört schicke mir Batterieen für meine *!&?$%*-Funktastatur

starrace
Beiträge: 1002

Re: Berliner Senat beschliesst Spielhallengesetz

Beitrag von starrace »

Bei den rot-roten Kommunisten die da Regieren wundert mich diese Einschränkung der Gewerbefreiheit nicht.
Alles gute Deutschland,falls die mal die Bundestagswahl gewinnen sollten:runter
Zuletzt geändert von starrace am 17.05.2018, 23:58, insgesamt 8-mal geändert.

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disa
Beiträge: 5365

Re: Berliner Senat beschliesst Spielhallengesetz

Beitrag von disa »

tapier hat geschrieben:Ist doch Super.

Dann lohnt es sich endlich wieder ein russisches Internetcafee oder eine türkische Teestube aufzumachen, sogar auch 5 Stück nebeneinander.
Ich denke mal 90% der Spieler in Berlin haben eh einen Migrationshintergund.
- Kein Problem mit Öffnungszeiten oder Altersbeschränkungen.
- Kein Problem mit zu hohen Steuerabgaben, weil eh nicht angemeldet.
- Kein Problem mit Kontrollen des OA's, weil die trauen sich eh nicht dorthin.

Sorry Senat, falsche Richtung.
Volle Zustimmung!
Zuletzt geändert von disa am 17.05.2018, 23:58, insgesamt 8-mal geändert.
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leinadbhv
Beiträge: 315

Re: Berliner Senat beschliesst Spielhallengesetz

Beitrag von leinadbhv »

Bezweifle das man damit durchkommt.
Keine Getränke? Bin gespannt was Gerichte dazu sagen.

Problem ist nur das die Glücksspielindustrie ehr selten wirklich klagt.
Gerade die Großen machen dies so gut wie gar nicht.

Warum ist wohl klar, lieber so als weitere Kastrationen der Automaten.


Aber eines zeigt es deutlich:
Spielen in der Halle macht einfach kein Spaß mehr.
Und durch sowas wird es noch schlimmer.
Auf mich bezogen haben Politiker ganze Arbeit geleistet - ich bin schon jetzt nur noch selten in Hallen spielen.
Zuletzt geändert von leinadbhv am 17.05.2018, 23:58, insgesamt 8-mal geändert.

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stefan8273
Beiträge: 548

Re: Berliner Senat beschliesst Spielhallengesetz

Beitrag von stefan8273 »

muenzspielfreund hat geschrieben:
Die bisherige Nachtruhe zwischen 5 und 6 Uhr wird ausgedehnt zu einer Sperrzeit von 3 bis 11 Uhr.
Sosos... In der Bundeshauptstadt kann man also in meiner Freizeit nicht mehr bestimmen, wann ich gerne spielen gehen möchte. Bzw. die Betreiber gewerblicher Spielstätten dürfen nicht mehr entscheiden, wann sie ihren Gästen ihr Spielangebot zur Verfügung stellen.

Lt. meinen Recherchen deckt sich dieser Zeitraum im übrigen mit der Öffnungszeit des Automatensaals des staatlichen Casinos am Potsdammer Platz. Sooooo ein Zufall aber auch...

Und Getränke dürfen nur noch verkauft oder gratis angeboten werden, wenn das Lokal oder Casino über maximal drei Geräte verfügt.
Tja, dann wird es demnächst wohl so sein, dass die Spielgäste mit einem Sixpack Cola unter´m Arm in die Spielstätte kommen :roll: ...
Entweder bin ich Blond oder versteh den Satz nicht . da steht doch das in Spielhallen mit mehr als 3 Geräte alle Getränke etwas kosten müssen oder eben alle Getränke Kostenlos ausgeschenkt werden müssen .

Also das was schon immer so war ...
Zuletzt geändert von stefan8273 am 17.05.2018, 23:58, insgesamt 8-mal geändert.
Lehrer haben morgens Recht und am Nachmittag frei

leinadbhv
Beiträge: 315

Re: Berliner Senat beschliesst Spielhallengesetz

Beitrag von leinadbhv »

stefan8273 hat geschrieben: Entweder bin ich Blond oder versteh den Satz nicht . da steht doch das in Spielhallen mit mehr als 3 Geräte alle Getränke etwas kosten müssen oder eben alle Getränke Kostenlos ausgeschenkt werden müssen .

Also das was schon immer so war ...
Der Satz ist etwas blöd formuliert aber leider bleibt es nicht so wie es war:

"wenn das Lokal oder Casino über MAXIMAL drei Geräte verfügt"

Also gibt es nur noch in Gastros Getränke denn die haben ja nicht mehr als 3 Geräte.
Würde man dies nämlich rausnehmen und pauschal Getränk verbieten, könnten Kneipen & Co mit Automaten kein Bier mehr verkaufen ;-)
Zuletzt geändert von leinadbhv am 17.05.2018, 23:58, insgesamt 8-mal geändert.

illusion
Beiträge: 74

Re: Berliner Senat beschliesst Spielhallengesetz

Beitrag von illusion »

Ich als süchtiger Spieler begrüße die Initiative. In detzten drei Jahren war ich beruflich in Berlin und habe selten eine so hohe Casinodichte erlebt wie dort. Noch dazu habe alle Spielotheken 24 Stunden geöffnet
Zuletzt geändert von illusion am 17.05.2018, 23:58, insgesamt 8-mal geändert.

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disa
Beiträge: 5365

Re: Berliner Senat beschliesst Spielhallengesetz

Beitrag von disa »

illusion hat geschrieben:Ich als süchtiger Spieler begrüße die Initiative. In detzten drei Jahren war ich beruflich in Berlin und habe selten eine so hohe Casinodichte erlebt wie dort. Noch dazu habe alle Spielotheken 24 Stunden geöffnet
Und genau da liegt die Crux: Nicht andere können was an deiner Situation ändern, sondern nur du. Der Süchtige wird immer ein Mittel finden um seine Sucht zu befriedigen. Maßnahmen begrüsse ich nur wenn sie wirklich sinnvoll der Prävention dienen. Nicht aber um süchtigen Leuten vorzugaukeln sie seien schützbar.
Zuletzt geändert von disa am 17.05.2018, 23:58, insgesamt 8-mal geändert.
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jsww
Beiträge: 535

Re: Berliner Senat beschliesst Spielhallengesetz

Beitrag von jsww »

Selbstverständlich wird der Boom der Spielhallen in den nächsten Jahren zurückgehen.

Das liegt aber nicht an den tollen neuen Gesetzen und Verordnungen,
::113::
sondern schlichtweg daran, das sich mittlerweile Überkapazitären gebildet haben.

Und mit Spielerschutz haben die Ideen aus Berlin auch nix zu tun.

Das Verbot Getränke auf lau auszuschenken bringt doch dem Spieler nix.

Das erhöht doch eher den Gewinn des Betriebers ::105::
Er muss keine Getränke mehr einkaufen für die er keinen Ertrag hat. Und die Einnahmen aus dem Getränkeverkauf sind aufgrund der unterschiedlichen Besteuerung sogar lukrativer als die Einnahmen in einem GSG.

Und zwischen 3 Uhr nachts und 11 Uhr morgens wird außer am WE in den meisten Hallen eh relativ wenig los sein.
Da die Leute trotzdem Ihr ganzes Geld verspielen werden kommt auch das dem Betreiber zu gute weil er durch die kürzenen Öffnungszeiten weniger Fixkosten hat.

Was dem Betreiber eher schmerzen wird wäre die Veringerung der Automaten je Spielhalle von 12 auf 8.
Ob das auch auf bestehende Hallen angewendet werden kann wage ich zu bezweifeln. Und bestehende Hallen werden sicher nicht wg der 500m Abstandsregel geschlossen.

Gruss
Jörg
Zuletzt geändert von jsww am 17.05.2018, 23:58, insgesamt 8-mal geändert.

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ChriPo
Beiträge: 289

Re: Berliner Senat beschliesst Spielhallengesetz

Beitrag von ChriPo »

Diese kommunalen Alleingänge sind eh problematisch, da sich die Maßnahmen teilweise mit Bundesgesetzen beißen. Da wird wieder geklagt, bis der Arzt kommt.
Ich als süchtiger Spieler begrüße die Initiative.
Dein Suchtproblem kannst du nicht in der Gesellschaft abladen, andere möchten spielen und haben kein Problem damit. Nimm entsprechende Hilfe in Anspruch; es gibt genug öffentlich finanzierte Vereine.
Zuletzt geändert von ChriPo am 17.05.2018, 23:58, insgesamt 8-mal geändert.

Gast

Re: Berliner Senat beschliesst Spielhallengesetz

Beitrag von Gast »

Berlin bekommt strenges Spielhallengesetz
Als erstes Bundesland erlässt Berlin strenge Auflagen für Spielhallen. Das Parlament beschloss am Donnerstag den 12.5.2011 mit den Stimmen von SPD, Linke, CDU und Grüne eine Regelung, um die Flut der Spielhallen in der Hauptstadt einzudämmen. So müssen in Zukunft 500 Meter Abstand zwischen den Spielhallen eingehalten werden, die Öffnungszeiten werden verkürzt und in neuen Spielcasinos dürfen nur noch acht statt bisher zwölf Automaten stehen. Auch in der Nähe von Einrichtungen für Kinder und Jugendliche sind die Casinos nicht mehr erlaubt. In diesem Jahr wurde bereits die Vergnügungssteuer für Spielautomaten von 11 auf 20 Prozent erhöht.

Quelle: dpa


Hier nochmal die die beschlossenen Eckpunkte:

Spielhallen sind von ihrem äußeren Erscheinungsbild so zu gestalten, dass ein Einblick ins Innere der Räumlichkeiten von außen nicht möglich ist. Das äußere Erscheinungsbild darf nicht mit auffälliger Werbung oder sonstigen Werbemitteln gestaltet sein, von denen ein Aufforderungs- oder Anreizcharakter zum Spielen ausgeht.

In Spielhallen darf je 12 Quadratmeter Grundfläche höchstens ein Geld- oder Warenspielgerät aufgestellt werden; die Gesamtzahl darf jedoch acht Geräte nicht übersteigen.

Der Abstand zu weiteren Spielhallen soll 500 Meter nicht unterschreiten.

Die Spielhallen sollen auch nicht in räumlicher Nähe von Einrichtungen betrieben werden, die ihrer Art nach oder tatsächlich vorwiegend von Kindern oder Jugendlichen aufgesucht werden.

Die Sperrzeit für Spielhallen beginnt um 3 Uhr und endet um 11 Uhr.

In räumlicher Verbindung zu der Spielhalle darf der Inhaber das Aufstellen von Geldausgabeautomaten oder anderen Geräten,
mit deren Hilfe sich die Spielerin oder der Spieler Geld beschaffen kann, nicht ermöglichen oder begünstigen. Also kein EC/Cash mehr.

Die unentgeltliche Abgabe von Speisen und Getränken ist verboten.

Spielhallenbesitzer haben sicherzustellen, dass als
Aufsicht nur Personen beschäftigt werden, die spätestens zum Zeitpunkt der Aufnahme der Tätigkeit über einen Sachkundenachweis verfügen. Aus dem Sachkundenachweis muss hervorgehen, dass erfolgreich Kenntnisse zur Prävention der Spielsucht und im Umgang mit betroffenen Personen erworben wurden.

Für die Dauer von mindestens einem Jahr sind auch Personen vom Spiel auszuschließen, die dies gegenüber dem Inhaber,der Aufsicht verlangen. Zum Zweck der Kontrolle des freiwilligen Ausschlusses
dürfen die zur Identifizierung der betreffenden Personen erforderlichen personenbezogenen Daten erhoben und für die Dauer der Sperre gespeichert und im Rahmen der Eingangskontrolle verwendet werden.

Das Gesetz tritt 2016 in Kraft.

Andere Bundesländer sind zur Zeit in der Überprüfung, ob sie die Gesetzänderungen auch einführen.
Zuletzt geändert von Gast am 17.05.2018, 23:58, insgesamt 8-mal geändert.

Volley
Beiträge: 820

Re: Berliner Senat beschliesst Spielhallengesetz

Beitrag von Volley »

Auch wenn ihr mich jetzt erschlagt, aber ich hoffe jetzt mal (da ja "nur" von Geld und Warenspielgeräten die Rede war) das jetzt endlich mal die Monokulturen in den Hallen zu Ende sind und es auch andere Angebote geben wird (Flipper, Kicker, Billard, Simulatoren etc).
Das könnte (wenn man eine Halle wieder als Freizeitangebot betrachtet) sogar wieder neues Publikum anziehen und die HAllen wieder zu Freizeitstätten machen die sie ja auch mal waren....

Eine Halle muss ja nicht zwangsläufig nur aus 50 Geldspielern bestehen, auch wenn die Betreiber damit am meissten verdienen, oder?
Zuletzt geändert von Volley am 17.05.2018, 23:58, insgesamt 8-mal geändert.
Flipperscheune
Natürlich auch mit Geldspielern!

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Rock71
Beiträge: 28

Re: Berliner Senat beschliesst Spielhallengesetz

Beitrag von Rock71 »

Ich bin sehr erstaunt darüber, dass ausgerechnet Berlin ein so stark einschränkendes Gesetz auf den Weg bringt:
Die Spielhallendichte in Berlin ist nämlich weit geringer als anderswo in Deutschland. Kommen in Rheinland-Pfalz 293 Einwohner auf ein Spielgerät, sind es im Bundesdurchschnitt 471 und in Berlin nur 964 Menschen pro Automat (Zahlen aus einer Studie von Trümper, AK gegen Spielsucht e.V., Unna 2011).

Der Hintergrund ist nach meiner Ansicht auch nicht der Spielerschutz, sondern ausschließlich die Sorge des Staates weitere Millardenverluste in den "eigenen" Spielbanken zu verbuchen.
gauselmann, Bally, Löwen und Co. sollten schonmal darüber nachdenken Pokertische zu produzieren!
Diese werden vermutlich in Kürze wieder stark "vom Markt" verlangt, um in Hinterzimmern das illegale Spiel zu bedienen. Leider erhält der Staat davon keinen Cent Vergnügungssteuer oder Umsatzsteuer und hat im schlimmsten Fall über 70.000 Arbeitslose (Aufsichten, Techniker, etc...) mehr. ::318::
Zuletzt geändert von Rock71 am 17.05.2018, 23:58, insgesamt 8-mal geändert.
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Es gibt Tage da gewinnt man, und es gibt Tage an denen die anderen verlieren...

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