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Schadensersatzprozess gegen Spielbanken Bayern 300.000,--€

Verfasst: 11.03.2017, 14:14
von adrian
Liebe Goldserianer,

eine spannende, schräge Geschichte:( SZ vom 8.3.2017 Bayernteil)

Die Ehefrau von einem gesperrten Spieler hat den Bayerischen Staat als Betreiber verklagt auf Schadensersatz
in Höhe von 300.000,00€
Zum Sachverhalt:
ein in zwei bayrischen Spielbanken gut bekannter Spieler hatte sich bundesweit sperren lassen.
Er hatte immer nur in den Spielbanken Bad Wiessee, Garmisch-Partenkirchen gespielt-
Nach einem Jahr war der Spieldruck so hoch, dass er wieder rein wollte-
wurde Ihm verwehrt- was tun sprach Zeuss- nach Tschechien, Österreich fahren, Internetzocken
wollte er nicht-
also nahm er den Namen seiner Ehefrau an und der Ausweis wurde geändert . Der Geburtsname steht aber noch drin.
Mit diesem Bauertrick verschaffte er sich wieder Zugang und konnte seinen Spieltrieb in den beiden Häusern ausleben bis zum naturgemäßen Ruin.( Schadenshöhe: 300.000 EURO)

Aus meiner eigenen Erfahrung weiß ich , das technische Spielbankleiter,Saalchefs, Personal, Croupiers etc.
ein unglaubich gutes Gedächtnis haben- Gesicht, Spielverhalten beim Roulette etc.
aber nun gut- ist keinem angeblich aufgefallen- angefangen vom Einlass-Ausweiskontrolle-
Abgleich Sperrdatei, Spielverhalten, "Gesichtskontrolle" im Saal.

Echt nachweisen kann Sie nur 70.000,-- EC-Cash- Kreditkartenverfügungen

Das Gericht hat einen Vergleich vorgeschlagen in Höhe von 17.000 EURO-
Beide Seiten haben empört abgelehnt.

Der Anwalt der Spielbanken argumentiert. und jetzt wird es wirklich schräg-
, dass die Ehefrau Ihren spielsüchtigen Mann in einigen Fällen sogar begleitet hat, und selber gezockt hat. Der Anwalt argumentiert- es wäre ein leichtes gewesen, die Spielbank auf den Sperrmißbrauch hinzuweisen.
Der Prozess wird fortgesetzt- ich werde berichten-
Meine Einschätzung:
war die Ehefrau juristisch verpflichtet, diesen Hinweis zugeben- oder hat das eine mit dem anderen nichts zu tun?? eine spannende juristische Frage

Wie ist Euere Meinung??

Liebe Grüße aus München

Adrian

Re: Schadensersatzprozess gegen Spielbanken Bayern 300.000,-

Verfasst: 11.03.2017, 14:30
von pitbread
Wer zockt verliert!

Re: Schadensersatzprozess gegen Spielbanken Bayern 300.000,-

Verfasst: 11.03.2017, 14:35
von Esteka
Schräg. Hätte er die Spielbank wohl auf Annahme von Geld verklagt, wenn er gewonnen hätte? Diese einfache Umkehrung zeigt das verzerrte Weltbild des Zockers. "Wenn mir Unheil geschieht, sind immer andere schuld". "Läuft alles glatt, bin ich der Held". Dass er mit Vorsatz und quasi krimineller Energie (Urkundenfälschung) die Spielbank mit voller Absicht getäuscht hat, wird das Gericht hoffentlich würdigen.

Re: Schadensersatzprozess gegen Spielbanken Bayern 300.000,-

Verfasst: 11.03.2017, 15:28
von merkurdisc
Das war mit Sicherheit vorher so ausgedacht. Gewinnen wir ist es ok,verlieren wir dann ziehen wir vor Gericht.

Wobei der Vergleich vom Gericht eine Frechheit ist.Dann kann ja jeder zocken gehen,wenn er verliert klagt er ?

Selber schuld wenn die so dämlich sind und alles verzocken.

Re: Schadensersatzprozess gegen Spielbanken Bayern 300.000,-

Verfasst: 11.03.2017, 20:22
von disa
Esteka hat geschrieben:Schräg. Hätte er die Spielbank wohl auf Annahme von Geld verklagt, wenn er gewonnen hätte? Diese einfache Umkehrung zeigt das verzerrte Weltbild des Zockers. "Wenn mir Unheil geschieht, sind immer andere schuld". "Läuft alles glatt, bin ich der Held".
Ja da ist schon was wahres dran...

Re: Schadensersatzprozess gegen Spielbanken Bayern 300.000,-

Verfasst: 11.03.2017, 22:43
von Gelöscht161
Esteka hat geschrieben:Schräg. Hätte er die Spielbank wohl auf Annahme von Geld verklagt, wenn er gewonnen hätte? Diese einfache Umkehrung zeigt das verzerrte Weltbild des Zockers. "Wenn mir Unheil geschieht, sind immer andere schuld". "Läuft alles glatt, bin ich der Held". Dass er mit Vorsatz und quasi krimineller Energie (Urkundenfälschung) die Spielbank mit voller Absicht getäuscht hat, wird das Gericht hoffentlich würdigen.
Urkundenfälschung????????????????
Auszug aus dem Strafgesetzbuch (StGB):
§ 267 Urkundenfälschung
(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) ......................


Es wurde doch ein amtlich ausgestelltes Dokument (Bundespersonalausweis) vorgelegt. Der Tatbestand der Urkundenfälschung ist somit natürlich nicht erfüllt.

Unabhängig davon bin ich auch der Meinung, daß hier schon im Vorfeld mit der Absicht gehandelt wurde, sich im Verlustfalle an der Spielbak schadlos zu halten.
Ich würde keinen Schadensersatzanspruch zugestehen.

Re: Schadensersatzprozess gegen Spielbanken Bayern 300.000,-

Verfasst: 11.03.2017, 22:52
von Realkojack
Ich kapiere den Anspruch dieser Leute überhaupt nicht.
Die "Selbstsperrung" ist doch freiwillig. Wenn ich sie dann hintenrum wieder aushebele, gibt es doch gar keine Schuld der Spielbank.

Darüber hinaus kommt mir der Begriff "Betrug" in den Sinn, der von der Frau ausgeht.

Re: Schadensersatzprozess gegen Spielbanken Bayern 300.000,-

Verfasst: 11.03.2017, 23:05
von Gelöscht161
adrian hat geschrieben:Liebe Goldserianer,

eine spannende, schräge Geschichte:( SZ vom 8.3.2017 Bayernteil)



Wie ist Euere Meinung??

Liebe Grüße aus München

Adrian

Klarer Fall für das "Königlich Bayerische Amtsgericht"

Re: Schadensersatzprozess gegen Spielbanken Bayern 300.000,-

Verfasst: 12.03.2017, 02:45
von adrian
:D :D :D
Servus Dr.Hannibal Lecter-

des is fei nimmer mehr des Amtsgricht( O-Ton-Süd)
Übersetzung:
dieser Fall liegt nicht mehr in der Zuständigkeit des Amtsgerichtes ::134:: ::134::